Rn. 233
Stand: EL 41 – ET: 12/2023
Die Abgrenzung der HK nach § 255 Abs. 2 wurde in enger Anlehnung an den HK-Begriff in den EStR vorgenommen; aus diesem Grund erfolgt die inhaltliche Umschreibung der einzelnen Bestandteile der HK vorwiegend mit Bezug auf R 6.3 EStR (2012), wobei gleichzeitig die damit verbundenen betriebswirtschaftlichen bzw. RL-technischen Abgrenzungsprobleme aufgezeigt werden und auf Einzelfragen eingegangen wird.
Rn. 234
Stand: EL 41 – ET: 12/2023
Zu den Material- und Fertigungs-GK zählen gemäß R 6.3 Abs. 2 EStR (2012) u. a. auch die Aufwendungen für die folgenden Kostenstellen:
(1) | Lagerhaltung, Transport und Prüfung des Fertigungsmaterials; |
(2) | Vorbereitung und Kontrolle der Fertigung; |
(3) | Werkzeuglager; |
(4) | Betriebsleitung, Raumkosten, Sachversicherungen; |
(5) | Unfallstationen und Unfallverhütungseinrichtungen der Fertigungsstätten; |
(6) | Lohnbüro, soweit in ihm die Löhne und Gehälter der in der Fertigung tätigen AN abgerechnet werden. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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