Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

aaa) Materialeinzelkosten

Dr. Wolfgang Knop, Dr. Peter Küting
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 168

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Die Material-EK umfassen den bewerteten Verbrauch an Roh- und Hilfsstoffen sowie selbst erstellten und fremdbezogenen (Einbau-)Fertigteilen. Voraussetzung ist, dass dieser Werteverzehr den zu bewertenden Produkteinheiten über feste Mengenrelationen direkt zurechenbar ist.

Sowohl Rohstoffe als auch Einbauteile gehen als Hauptbestandteile unmittelbar in ein Erzeugnis ein; die entsprechenden Kosten sind regelmäßig EK. Die Höhe dieses EK-Betrags bemisst sich bei Fremdbezug von Einbauteilen nach deren (vollen) AK und bei Eigenerstellung nach deren in einem vorgelagerten Bewertungsschritt eigenständig ermittelten HK. Hilfsstoffe gehen ebenfalls unmittelbar in ein Erzeugnis ein, sind aber i. d. R. wert- und mengenmäßig von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund abrechnungstechnischer Schwierigkeiten oder in Fällen, in denen die Genauigkeit der Kalkulation durch Verrechnung von EK nicht verbessert werden kann, werden geringwertige Kleinteile, die als Einzelmaterialien den Erzeugnissen zugerechnet werden können, häufig verrechnungstechnisch als GK behandelt. Sie werden auch als sog. unechte GK bezeichnet, die vom Grundsatz her als direkt zurechenbare Aufwendungen zu den EK gehören (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 166).

 

Rn. 169

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Von den Hilfsstoffen sind die Betriebsstoffe (z. B. Kraftstoffe, Schmieröle, Fette) abzugrenzen; sie unterscheiden sich dadurch, dass sie nicht in ein Erzeugnis eingehen, sondern zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und zur Durchführung des Fertigungsprozesses benötigt werden. Sie erfüllen in aller Regel nicht das Kriterium des Stückbezugs und sind daher keine EK.

Folglich sind regelmäßig allein die Rohstoffe und Einbauteile uneingeschränkt als EK zu behandeln. Hilfsstoffe werden regelmäßig als une...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
    1
  • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
    1
  • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
    1
  • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
    1
  • Steuer Check-up 2026 / 2.11.2 Verlängerung der Beteiligungskette
    1
  • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Bild: Haufe Shop

Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren