Rn. 60

Stand: EL 42 – ET: 05/2024

Hierbei handelt es sich ausschließlich um solche Aufwendungen für tätige und bereits ausgeschiedene Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene, die freiwillig (bei Bedarf) und damit nicht für eine Gegenleistung des Empfängers gezahlt werden. Im Einzelnen können sie beinhalten: Krankheits- und Unfallunterstützungen, übernommene Kur- und Arztkosten, Erholungsbeihilfen, Heirats- und Geburtshilfen, Unterstützungszahlungen (an Invaliden, Pensionäre, Hinterbliebene), Beihilfen an aktive Mitarbeiter in Notfällen sowie Zuweisungen an Sozialkassen, Betriebssportvereine und Unterstützungseinrichtungen. Dagegen sind Spenden oder Unterstützungen an andere Personen und Einrichtungen unter den "Sonstige[n] betriebliche[n] Aufwendungen" auszuweisen (vgl. WP-HB (2023), Rn. F 833).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge