Rn. 52

Stand: EL 23 – ET: 07/2016

Werden die Bestände abgebaut, müssen die Abgänge, soweit sie die Zugänge übersteigen, beim Anfangsbestand abgezogen werden. Gibt es nur einen einheitlich bewerteten Anfangsbestand, werden die Abgänge mit diesem Wert ausgebucht. I.H. dieser Differenz zum Erlös werden stille Reserven realisiert.

Beispiel:

 

Rn. 53

Stand: EL 23 – ET: 07/2016

Stammt der gesamte Anfangsbestand aus einem GJ, ist der Wert, mit dem die Bestandsminderung angesetzt wird, realistisch. War der Anfangsbestand jedoch in mehreren Jahren mit unterschiedlichen AK gebildet worden und wurde er nach der vereinfachten Methode mit dem Lifo-Durchschnitt bewertet, so ist es i. S. d. Lifo-Verbrauchsfolge nicht konsequent, wenn die Bestandsminderung sich mit einem Durchschnittswert auswirkt (vgl. HdR-E, HGB § 256, Rn. 51).

Besteht der Anfangsbestand dagegen aus mehreren Layern, so ist die Mindermenge an dem zuletzt gebildeten Layer abzusetzen. Ist die Mengenreduzierung höher als der zuletzt gebildete Layer, wird letzterer in voller Höhe aufgelöst und der überschießende Teil beim vorletzten Layer abgesetzt. Da der zuletzt gebildete Layer i. d. R. auch am höchsten bewertet ist, kann bei dieser Methode der Mengenabbau mit höheren AK verrechnet werden. Der realisierte Gewinn wird dann entspr. geringer.

Beispiel:

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?