Rn. 12

Stand: EL 42 – ET: 05/2024

Größenabhängige Befreiungen in Bezug auf die Gliederung der (Gesamt-)Ergebnisrechnung respektive Anhangangaben sind dem Normengefüge der IFRS fremd; vielmehr spielt auch hier der Tatbestand der Kap.-Marktorientierung eines UN eine Rolle (auf die Erleichterungen betreffend die (Geschäfts-)Segment- (vgl. IFRS 8.2f.) und Zwischenberichterstattung (vgl. IAS 34.1ff.) sowie die Angabe eines Ergebnisses je Aktie (vgl. IAS 33.2f.) sei an dieser Stelle lediglich hingewiesen).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge