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d) Segmentberichterstattung

Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Dr. Boris Hippel
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Rn. 15

Stand: EL 38 – ET: 01/2023

DRS 28, der am 12.05.2020 vom DRSC verabschiedet wurde, regelt die Erstellung einer Segmentberichterstattung. Der Standard gilt für alle MU ungeachtet ihrer Branchenzugehörigkeit (vgl. DRS 28.5). Die Bekanntmachung des Standards gemäß § 342 Abs. 2 erfolgte durch das BMJV am 05.08.2020. Die Segmentberichterstattung dient dem Zweck, Informationen über die wesentlichen Geschäftsfelder eines UN zu geben (vgl. DRS 28.1) und damit einen besseren Einblick in die VFE-Lage eines UN zu ermöglichen (vgl. DRS 28.2). Die Segmentierung hat anhand der nach dem sog. Management Approach abgegrenzten operativen Segmente zu erfolgen (vgl. DRS 28.10). Ein operatives Segment ist definiert als UN-Teil, für welchen eigenständige Finanzinformationen vorliegen, der geschäftliche Tätigkeiten entfaltet, um potenziell oder tatsächlich externe bzw. intersegmentäre UE oder vergleichbare Erträge erzielen zu können und der regelmäßig von der UN-Leitung zur UN-Steuerung wirtschaftlich beurteilt wird (vgl. DRS 28.8). Bestehen in der internen Entscheidungs- und Berichtsstruktur mehrere Segmentierungen, ist über jene Segmentierung zu berichten, nach der die Steuerung vorrangig erfolgt (vgl. DRS 28.13). Ein operatives Segment, ggf. nach Zusammenfassung mit anderen operativen Segmenten, ist immer dann anzugeben, wenn entweder seine UE oder vergleichbare Erträge mit externen Kunden und mit anderen Segmenten mindestens 10 % der gesamten externen und intersegmentären UE oder vergleichbaren Erträge ausmachen oder sein Ergebnis mindestens 10 % des zusammengefassten Ergebnisses aller operativen Segmente mit positivem oder aller operativen Segmente mit negativem Ergebnis beträgt, wobei der jeweils größere absolute Betrag maßgebend ist, oder sein Vermögen mindestens 10 % des gesamten V...

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