Rn. 3

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

§ 247 ist von allen Kaufleuten zwingend zu beachten. Gleichwohl existieren für bestimmte UN Sondervorschriften, welche die Vorgaben des § 247 Abs. 1 konkretisieren.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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