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II. Einlagerungsinventur

Dr. Matthias Heiden
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Rn. 49

Stand: EL 36 – ET: 06/2022

Bei diesem für automatisch gesteuerte Lagersysteme entwickelten Inventurverfahren erfolgt die körperliche Bestandsaufnahme bei der Einlagerung (vgl. NWB HGB-Komm. (2022), § 241, Rn. 19). So zeichnen sich bspw. Hochregallager dadurch aus, dass Ein- und Auslagerung durch automatisch gesteuerte Arbeitsgeräte und die Lagerung einzelner Artikel an verschiedenen Stellen erfolgen und die Lager nicht begehbar sind. In solchen Lagern stoßen herkömmliche Inventurverfahren an Grenzen (vgl. EBJS (2020), § 241 HGB, Rn. 14). Die Einlagerungsinventur wurde möglich, da die zunehmende Automatisierung von Lagersystemen dazu geführt hat, dass mit der Ein- und Auslagerung von Vorräten eine Automatisierung der Bestandsbuchführung einhergeht, welche eine automatische Bestandsfortschreibung erlaubt. Zur effizienten Lagernutzung wird die Einlagerung der Artikel regelmäßig dem Prinzip der Freiplatzlagerung folgend vorgenommen. Dies führt dazu, dass gleiche Artikel in derartigen Lagersystemen an verschiedenen und ständig wechselnden Orten vorgehalten werden. Bei der Einlagerung wird eine Palette mit ihrer spezifischen Nr. (Palettenident-Nr.) und ihrem Lagerort durch einen (Prozess-)Rechner archiviert. Dabei enthält die Palette jeweils gleiche Artikel in bestimmten Stückzahlen und wird bei Einlagerung auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Gleichzeitig wird der Buchbestand nach Artikel-Nr. und Lagerorten fortgeschrieben.

 

Rn. 50

Stand: EL 36 – ET: 06/2022

Das erforderliche Maß an Bestandssicherheit (vgl. auch Horchler, WPg 1977, S. 58ff.) kann dann als gewährleistet betrachtet werden, wenn durch maschineninterne Kontrollen sichergestellt ist,

  • dass Ein- und Auslagerungen nicht vorgenommen werden können, ohne dass diese Bestandsveränderungen in der Fortschreibung ...

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