Rn. 104

Stand: EL 25 – ET: 05/2017

Ab zulässiger Vernichtung der Unterlagen trägt die Finanzverwaltung die Beweislast für etwaige Mängel des Buchungsnachweises (vgl. Lohmeyer, H. 1973, S. 31).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge