Rn. 104
Stand: EL 25 – ET: 05/2017
Ab zulässiger Vernichtung der Unterlagen trägt die Finanzverwaltung die Beweislast für etwaige Mängel des Buchungsnachweises (vgl. Lohmeyer, H. 1973, S. 31).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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