Rn. 38

Stand: EL 23 – ET: 07/2016

Die Gruppenbildung (vgl. § 240 Abs. 4) ermöglicht die Zusammenfassung gleichartiger VG zu einer Bewertungseinheit als Vorstufe insbes. zur Lifo-Bewertung. Ausgehend von den zur Frage der Gleichartigkeit entwickelten Grundsätzen (vgl. HdR-E, HGB § 256, Rn. 27 ff.) wird allg. die Bildung möglichst weiter Gruppen als notwendig angesehen. Die Finanzverwaltung ist dem in den BMF-Schreiben vom 28.03.1990 (vgl. BMF 1990, S. 148f.) zur Weinwirtschaft (nicht mehr als sieben Gruppen), vom 09.04.1992 (vgl. BMF 1992a, S. 1103) zur Zigarettenindustrie (sieben Gruppen) sowie in der Verfügung der OFD Münster (vgl. OFD Münster 1992, S. 1388) zur Sekundärrohstoff- und Entsorgungswirtschaft (12 Gruppen) gefolgt.

 

Rn. 39

Stand: EL 23 – ET: 07/2016

Bei der Gruppenbildung ist auch der Grundsatz der Wesentlichkeit ("materiality") zu beachten; nach diesem Grundsatz können dann auch mehrere kleine Gruppen zu einer größeren Gruppe zusammengefasst werden, selbst wenn die Bestandteile – isoliert betrachtet – nicht als gleichartig anzusehen sind. Derselbe Aspekt ermöglicht es m. E. auch, die Gruppen je nach Detaillierungsgrad des UN mehr oder weniger tief einzuteilen, und zwar dadurch, dass auf die für die Spezialisierung üblichen kaufmännischen Gepflogenheiten abgestellt wird (vgl. ganz i. d. S. Schulz, H./Fischer, N. 1989, S. 526). So sind z. B. bei einem Weinhändler andere Gruppen zu bilden als bei einem Lebensmittel-Einzelhändler mit breitem Sortiment, bei dem Weine nur einen Teil der Vorräte ausmachen. Kleine Gruppen, deren Wert im Verhältnis zu den übrigen Gruppen unwesentlich ist, können der nächst stehenden Gruppe zugeschlagen werden (vgl. so auch BMF 1990, S. 148 f., zur Lifo-Bewertung in der Weinwirtschaft).

 

Rn. 40

Stand: EL 23 – ET: 07/2016

Halbfertige und fertige Bestände eines Produkts können ebenfalls zu einer Gruppe zusammengefasst werden, da die einen nur eine Vorstufe der anderen sind und somit als gleichartig im Verkehrssinne angesehen werden. Dies löst gleichzeitig viele praktische Probleme (Behandlung unterschiedlicher Fertigungsgrade, Schwankungen in der Höhe des jeweiligen Bestands entspr. dem unterschiedlichen Produktionsfortschritt am BilSt; vgl. zur Gruppenbildung in der Textilindustrie Jungkunz, F./Köbrich, M. 1989, S. 2285 ff., in der Chemieindustrie Hörtig, J./Puderbach, J. 1991, S. 977 ff., in der Automobilindustrie Weber, B./Standke, S. 1993, S. 393 ff.). Ändert sich die Gruppenstruktur so, dass die Gleichartigkeit z. T. nicht mehr gewahrt ist, muss die Gruppe angepasst werden (vgl. hierzu Hörtig, J./Uhlich, B. 1994, S. 1045 ff.).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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