(1) Die Institute verfügen über klar definierte Regeln und Verfahren für die Gesamtführung ihres Handelsbuchs. Diese Regeln und Verfahren betreffen zumindest Folgendes:
a) |
die Tätigkeiten, die das Institut im Hinblick auf die Eigenmittelanforderungen als Handelstätigkeit und als Bestandteil des Handelsbuchs betrachtet; |
b) |
das Ausmaß, in dem eine Position täglich zum Marktwert bewertet werden kann (’marked-to-market’), mit Bezug auf einen aktiven, aus Käufer- und Verkäufersicht hinreichend liquiden Markt; |
d) |
das Ausmaß, in dem das Institut in der Lage und verpflichtet ist, Bewertungen für die Position zu liefern, die extern einheitlich validiert werden können; |
e) |
das Ausmaß, in dem rechtliche Beschränkungen oder andere operative Anforderungen die Fähigkeit des Instituts behindern würden, kurzfristig eine Veräußerung oder Absicherung der Position vorzunehmen; |
f) |
das Ausmaß, in dem das Institut in der Lage und verpflichtet ist, die Risiken der Positionen aktiv innerhalb seiner Handelstätigkeiten zu steuern; |
g) |
das Ausmaß, in dem das Institut Risiken oder Positionen zwischen dem Anlagebuch und dem Handelsbuch neueinstufen kann, und die Anforderungen für solche Neueinstufungen nach Artikel 104a. |
(2) Das Institut erfüllt bei der Führung von Positionen bzw. Portfolios von Positionen im Handelsbuch alle folgenden Anforderungen:
a) |
Das Institut verfolgt für die Position oder die Portfolios im Handelsbuch eine klar dokumentierte Handelsstrategie, die von der Geschäftsleitung genehmigt ist und die erwartete Haltedauer beinhaltet; |
b) |
das Institut verfügt über klar definierte Regeln und Verfahren für die aktive Steuerung von Positionen oder Portfolios im Handelsbuch; diese enthalten Folgendes:
|
c) |
das Institut verfügt über klar definierte Regeln und Verfahren zur Überwachung der Positionen auf Übereinstimmung mit der Handelsstrategie des Instituts, einschließlich der Überwachung des Umsatzes und der Positionen, deren ursprünglich beabsichtigte Haltedauer überschritten wurde. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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