(1) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten gegenüber dem allgemeinen Zinsrisiko wie folgt:

 

a)

Die Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus risikofreien Zinssätzen werden wie folgt berechnet:

dabei gilt:

Srkt = die Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus risikofreien Zinssätzen;
rkt = der Satz einer risikofreien Kurve k mit der Laufzeit t;
Vi (.) = die Bewertungsfunktion des Instruments i; und
x,y = andere Risikofaktoren als rkt in der Bewertungsfunktion Vi;
 

b)

die Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus Inflationsrisiko und Basis-Währungsrisiko werden wie folgt berechnet:

dabei gilt:

= die Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus Inflationsrisiko und Basis-Währungsrisiko;
= ein Vektor mit m Komponenten für die implizite Inflationskurve oder die Währungsbasiskurve einer bestimmten Währung j, wobei m der Anzahl der im Bewertungsmodell des Instruments i verwendeten inflations- oder währungsrelevanten Variablen entspricht;
= die Einheitsmatrix der Dimension (1 · m);
Vi (.) = die Bewertungsfunktion des Instruments i; und
y, z = sonstige Variablen des Bewertungsmodells.
 

(2) Institute berechnen die Delta-Risikosensitivitäten gegenüber dem Kreditspreadrisiko für alle Verbriefungs- und Nicht-Verbriefungspositionen wie folgt:

dabei gilt:

= die Delta-Risikosensitivitäten gegenüber dem Kreditspreadrisiko für alle Verbriefungs- und Nicht- Verbriefungspositionen;
cskt = der Wert des Kreditspread-Satzes eines Emittenten j bei Fälligkeit t;
Vi (.) = die Bewertungsfunktion des Instruments i; und
x,y = andere Risikofaktoren als cskt in der Bewertungsfunktion Vi.
 

(3) Institute berechnen die Delta-Risikosensitivitäten gegenüber dem Aktienkursrisiko wie folgt:

 

a)

Die Sensitivitäten gegenüber den Risikofaktoren aus Eigenkapital-Kassakursen werden wie folgt berechnet:

dabei gilt:

sk = die Sensitivitäten gegenüber den Risikofaktoren aus Eigenkapital-Kassakursen;
k = ein spezifischer Eigenkapitaltitel;
EQk = der Wert des Kassakurses dieses Eigenkapitaltitels;
Vi (.) = die Bewertungsfunktion des Instruments i; und
x,y = andere Risikofaktoren als EQk in der Bewertungsfunktion Vi;
 

b)

die Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus Eigenkapital-Reposätzen werden wie folgt berechnet:

dabei gilt:

= die Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus Eigenkapital-Reposätzen;
k = der Index des Eigenkapitals;
= ein Vektor mit m Komponenten zur Darstellung der Struktur der Repo-Laufzeit für ein bestimmtes Eigenkapital k, wobei m der Anzahl der im Bewertungsmodell des Instruments i verwendeten Repo- Sätze für verschiedene Laufzeiten entspricht;
= die Einheitsmatrix der Dimension (1 · m);
Vi (.) = die Bewertungsfunktion des Instruments i; und
y,z = andere Risikofaktoren als Xki in der Bewertungsfunktion Vi.
 

(4) Institute berechnen die Delta-Risikosensitivitäten gegenüber dem Warenpositionsrisiko für jeden Risikofaktor k wie folgt:

dabei gilt:

sk = die Delta-Risikosensitivitäten gegenüber dem Warenpositionsrisiko;
k = ein bestimmter Risikofaktor des Warenpositionsrisikos;
CTYk = der Wert des Risikofaktors k;
Vi (.) = die Bewertungsfunktion des Instruments i; und[1]
y, z = andere Risikofaktoren als CTYk im Bewertungsmodell des Instruments i.
 

(5) Institute berechnen die Delta-Risikosensitivitäten gegenüber dem Fremdwährungsrisiko für jeden Risikofaktor k wie folgt:

dabei gilt:

sk = die Delta-Risikosensitivitäten gegenüber dem Fremdwährungsrisiko;
k = ein bestimmter Risikofaktor des Fremdwährungsrisikos;
FXk = der Wert des Risikofaktors;
Vi (.) = die Bewertungsfunktion des Instruments i; und[2]
y, z = andere Risikofaktoren als FXk im Bewertungsmodell des Instruments i.
[1] Begriffsbestimmung berichtigt durch Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/876, ABl. L 398 vom 11.11.2021, S. 32.
[2] Begriffsbestimmungen berichtigt durch Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/876, ABl. L 398 vom 11.11.2021, S. 32.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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