(1) Die Satzung hat zu bestimmen, wie die Vereinsbekanntmachungen erlassen werden.

 

(2) Vereinsbekanntmachungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge