Tz. 113
Das IASB veröffentlicht unterschiedliche Verlautbarungen, nämlich
- das Preface,
- das Framework,
- die eigentlichen Standards, also die IFRS, ferner
- die SIC-/IFRIC Interpretationen sowie
- die Leitlinien zur Anwendung (implementation guidance),
- Practice Statements,
- Educational Guidance etc.
Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihres Verpflichtungsgrades.
Tz. 114
Eingeleitet werden die Verlautbarungen mit einem Preface (Vorwort), in dem Allgemeines zu Zielen, Grundsätzen, Anwendungsbereich, Verpflichtungsgrad der IFRS, zum Verfahren der Verabschiedung und zur Arbeitssprache ausgeführt wird. Mangels rechtssystematischer Einordnung hat das Preface für Anwendung und Auslegung der IFRS keine Bedeutung.
Tz. 115
Das Framework (Rahmenkonzept) bildet den konzeptionellen Bezugsrahmen für das Rechnungslegungssystem der IFRS. Es ist Auslegungs- und Orientierungshilfe bei der Entwicklung neuer IFRS und zugleich Grundlage für die deduktive Beantwortung von Bilanzierungsfragen, die sich in Praxis der bilanzierenden Unternehmen und der Wirtschaftsprüfung stellen, die aber nicht explizit in den IFRS geregelt sind. Die im Framework enthaltenen Grundsätze selbst gelten jedoch nicht als Rechnungslegungsstandards und gehen den IFRS daher nicht vor.
Tz. 116
Die IFRS (bis Mai 2003: IAS) regeln Einzelfragen der Rechnungslegung. Jeder einzelne Standard behandelt ein spezielles Thema, wobei die Themen und mit ihnen die Standards keiner inhaltlichen Systematik folgen. Zum Teil decken die Standards Bilanzpositionen (etwa IAS 16, Property, Plant and Equipment) ab, zum Teil wird die Gestaltung von Rechnungslegungsinstrumenten (etwa IAS 7, Cash Flow Statement) oder das Problem einer Branche (etwa IFRS 6, Exploration for and Evaluation of Mineral Resources) geregelt. Die einzelnen Standards unterscheiden sich themenabhängig in Komplexität und Umfang (etwa IAS 10, Events after the Balance Sheet Date = 15 Seiten; IAS 19, Employee Benefits = 135 Seiten). Da jeder Standard ein Thema in sich geschlossen behandelt (Ausnahme: Finanzierungsinstrumente: IAS 32, IFRS 9), sind alle für ein bestimmtes Problem maßgeblichen Regelungen an einem Ort zu finden. Allerdings führt diese Regelungstechnik zu Wiederholungen, falls eine Regelung auf verschiedene Probleme Anwendung finden soll. Die Überarbeitung eines Standards kann Anpassungen an mehreren anderen Standards erforderlich machen.
Tz. 117
Der internationale Sprachgebrauch weicht vom Sprachgebrauch der EU ab. Das IASB veröffentlicht seine Standards als IFRS. Die Standards, die bis dahin als IAS veröffentlicht worden waren, behalten ihre Bezeichnung als IAS bei, wobei die Bezeichnung IFRS gem. IAS 8.5 zugleich Oberbegriff ist
- für die IFRS
- für die IAS und
- für die Interpretationen des IFRIC sowie des ehemaligen SIC.
Tz. 118
Hingegen bezeichnet nach Art. 2 der europäischen IAS-VO der Terminus "internationale Rechnungslegungsstandards" (in der englischen Fassung "international accounting standards") als Oberbegriff die IAS, die IFRS und damit verbundene Interpretationen (SIC/IFRIC Interpretationen), spätere Änderungen dieser Standards und damit verbundene Auslegungen sowie künftige Standards und damit verbundene Auslegungen, die vom IASB herausgegeben oder angenommen werden. Mithin verwendet das IASB den Oberbegriff IFRS, während sich die IAS-VO für den Oberbegriff "internationale Rechnungslegungsstandards" (international accounting standards) entschieden hat. In diesem Kommentar wird der Begriff IFRS als Oberbegriff verwendet, weil das Gesamtsystem darauf angelegt ist, die IAS schrittweise durch IFRS zu ersetzen.
Tz. 119
Formal folgt der Aufbau der Standards einem einheitlichen Muster. Allerdings weicht das Muster für die (älteren) IAS von dem Muster für die (neueren) IFRS ab. Das IAS-Muster sieht folgendermaßen aus:
- Zielsetzung des Standards (objective)
- Anwendungsbereich (scope)
- Definitionen der verwendeten Begriffe (definitions)
- verbindlich anzuwendende Vorschriften und Erläuterungen
- Angaben (disclosures) und z.T. auch
- Darstellung (presentation)
- ggf. Übergangsvorschriften (transitional provisions)
- Zeitpunkt des Inkrafttretens (effective date)
ggf. Anhänge, etwa
- Beispiele
- Illustrationen
- Gegenüberstellungen
- Anwendungsleitlinien (application guidance)
Tz. 120
Hingegen gliedert das IFRS-Muster wie folgt:
- Zielsetzung des Standards (objective)
- Anwendungsbereich (scope)
- Eigentlicher Standard (grundlegenden Prinzipen in Fettdruck, Detailregelungen in Normaldruck)
- Angaben (disclosures) und zT auch Darstellung (presentation)
- ggf. Übergangsvorschriften (transitional provisions)
- Zeitpunkt des Inkrafttretens (effective date) sowie
- ein Anhang mit der Definition verwendeter Begriffe, wobei definierte Begriffe im Standardtext bei ihrem ersten Erscheinen kursiv gedruckt sind
- und ggf. weitere Anhänge, die integrale Bestandteile des Standards bilden.
Tz. 121
Das Verfahren der Standardsetzung (sog. due process) durchläuft bei den IFRS vier Phasen:
- Die Entwicklung eines Exposure Draft
- die Konsul...