Tz. 237

 
  HGB IFRS
Grundlagen
Rechtsqualität Gesetz Privat gesetzte Standards; ggf. Endorsement durch die EU
Ziel Information, Zahlungsbemessung (Gläubigerschutz) Information (decision usefulness)
Struktur kodifiziertes Recht, regelbasiert Fallrecht, prinzipienbasiert
Ergänzende Regelungen Gesellschaftsrecht, GoB, DRS Framework (nicht verbindlich), Interpretationen (SIC, IFRIC) (verbindlich)
Relevanz für die Besteuerung + (Maßgeblichkeitsgrundsatz § 5 I EStG) -
Bestandteile des Jahres­abschlusses

Einzelabschluss:

Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht

Konzernabschluss:
zusätzlich Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und wahlweise Segmentbericht

Einheitlich:

Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung, Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, weitere Anhangangaben, ggf. Segmentberichterstattung
Rechnungslegungsgrundsätze
Generalklausel Der Abschluss ist nach den GoB aufzustellen; er muss[317] klar, übersichtlich und vollständig sein. Fair presentation (angemessene Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens)
Periodenabgrenzung/
Realisationsprinzip
Abgrenzung der Sache und der Zeit nach, strenges Realisations- und Imparitäts­prinzip Abgrenzung der Sache und der Zeit nach, modifiziertes Realisationsprinzip
Unternehmensfortführung Annahme der Fortführung, solange nicht rechtliche oder tatsächliche Gründe entgegenstehen Annahme der Fortführung, solange nicht rechtliche oder tatsächliche Gründe entgegenstehen
Verständlichkeit Folgt aus der Beachtung der gesetzlichen Gliederungsvorschriften Abschluss muss für sachverständige Dritte verständlich sein
Relevanz/Wesentlichkeit GoB sowie Art. 6 I lit. j BilRiLi 2013 + (materiality)
Glaubwürdigkeit Nicht explizit im HGB, Willkürfreiheit und Fehlerfreiheit sind GoB Angaben müssen neutral (= frei von Willkür), fehlerfrei (= Beachtung der IFRS) und vollständig sein (Ansatz aller Bilanz- und Erfolgsposten)
Wirtschaftliche Betrachtungsweise + +
Neutralität Nicht explizit im HGB +
Vorsichtsprinzip + Nicht in den IFRS genannt
Vergleichbarkeit/Stetigkeit + +
Einzelbewertung + +
Bilanzidentität + +
Stichtagsprinzip/Wert­aufhellung + +
Ansatz und Ausweis
Vermögensgegenstand Sachen, Rechte, sonstige wirtschaftliche Vorteile, die selbstständig be- und verwertbar sind Ressource aufgrund vergangener Ereignisse, von der zukünftig Zufluss wirtschaftlichen Nutzens erwartet wird
Bilanzierungshilfen Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten: Wahlrecht; aktive latente Steuern: Wahlrecht Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten: Verbot; aktive latente Steuern: Pflicht
Rechnungsabgrenzungs­posten Pflicht Pflicht
Sonderposten mit Rück­lageanteil Wahlrechte Verbot
Immaterielle Vermögens­gegenstände Ansatzwahlrechte für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände im Anlagevermögen, ansonsten Ansatzpflicht im Anlagevermögen und im Umlaufvermögen, Ansatzverbot für nicht entgeltlich erworbene Marken, Druckmittel usw. im Anlagevermögen, außerdem Ansatzverbot für Gründungsaufwand, bei Kapitalgesellschaften: Ausschüttungssperre in Höhe des aktivierten Nettobetrags Im Anlagevermögen: Pflicht, soweit asset vorliegt und Ansatzkriterien sowie folgende Zusatzkriterien erfüllt sind: Identifizierbarkeit, Beherrschbarkeit, künftiger wirtschaftlicher Nutzen; Ansatzverbot für selbstgeschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte usw., im Umlaufvermögen: Pflicht, soweit asset vorliegt und Ansatzkriterien erfüllt sind, Ansatzverbot für Gründungsaufwand
Forschungs- und Entwicklungskosten Forschung: Verbot, Entwicklung: Wahlrechte, falls Vermögensgegenstand und eindeutige Trennbarkeit von Forschung und Entwicklung, sonst Verbot Forschung: Verbot, Entwicklung: Pflicht, soweit postenspezifische Ansatzkriterien vorliegen
Firmenwert Originär: Verbot, derivativ: Pflicht Originär: Verbot, derivativ: Pflicht
Schulden/Rückstellungen Verbindlichkeiten zum Erfüllungsbetrag (≃Nennwert), Verbindlichkeitsrückstellungen: Pflicht, Aufwandsrückstellungen: Wahlrecht, Rückstellungen zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag Verbindlichkeiten beim Erwerb zum fair value mit Nebenkosten (= Anschaffungskosten), Verbindlichkeitsrückstellungen: Pflicht, Aufwandsrückstellungen: Verbot, Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag
Latente Steuern Temporary Concept Temporary Concept
Bilanzgliederung Detaillierte Gliederungs- und Ausweisvorschriften Lediglich Mindestvorgaben zur Gliederung
Bewertung
Aktiva Anschaffungs-/Herstellungskosten im Grundsatz als Obergrenze (keine Ausnahmen) Anschaffungs/Herstellungskosten als Obergrenze (zahlreiche Ausnahmen wegen fair value-Bewertung)
Anschaffungskosten Anschaffungspreis + Nebenkosten abzüglich Preisminderungen Anschaffungspreis + Nebenkosten abzüglich Preisminderungen
Herstellungskosten Einzelkosten und variable Gemeinkosten: Pflicht, Verwaltungsgemeinkosten: Wahlrechte, Vertriebskosten und kalkulatorische Kosten: Verbot Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten: Pflicht, allgemeine Verwaltungskosten, Vertriebskosten und kalkulatorische Kosten:...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?