|
HGB |
IFRS |
Grundlagen |
Rechtsqualität |
Gesetz |
Privat gesetzte Standards; ggf. Endorsement durch die EU |
Ziel |
Information, Zahlungsbemessung (Gläubigerschutz) |
Information (decision usefulness) |
Struktur |
kodifiziertes Recht, regelbasiert |
Fallrecht, prinzipienbasiert |
Ergänzende Regelungen |
Gesellschaftsrecht, GoB, DRS |
Framework (nicht verbindlich), Interpretationen (SIC, IFRIC) (verbindlich) |
Relevanz für die Besteuerung |
+ (Maßgeblichkeitsgrundsatz § 5 I EStG) |
- |
Bestandteile des Jahresabschlusses |
Einzelabschluss: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht Konzernabschluss: zusätzlich Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und wahlweise Segmentbericht |
Einheitlich: Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung, Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, weitere Anhangangaben, ggf. Segmentberichterstattung |
Rechnungslegungsgrundsätze |
Generalklausel |
Der Abschluss ist nach den GoB aufzustellen; er muss klar, übersichtlich und vollständig sein. |
Fair presentation (angemessene Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens) |
Periodenabgrenzung/ Realisationsprinzip |
Abgrenzung der Sache und der Zeit nach, strenges Realisations- und Imparitätsprinzip |
Abgrenzung der Sache und der Zeit nach, modifiziertes Realisationsprinzip |
Unternehmensfortführung |
Annahme der Fortführung, solange nicht rechtliche oder tatsächliche Gründe entgegenstehen |
Annahme der Fortführung, solange nicht rechtliche oder tatsächliche Gründe entgegenstehen |
Verständlichkeit |
Folgt aus der Beachtung der gesetzlichen Gliederungsvorschriften |
Abschluss muss für sachverständige Dritte verständlich sein |
Relevanz/Wesentlichkeit |
GoB sowie Art. 6 I lit. j BilRiLi 2013 |
+ (materiality) |
Glaubwürdigkeit |
Nicht explizit im HGB, Willkürfreiheit und Fehlerfreiheit sind GoB |
Angaben müssen neutral (= frei von Willkür), fehlerfrei (= Beachtung der IFRS) und vollständig sein (Ansatz aller Bilanz- und Erfolgsposten) |
Wirtschaftliche Betrachtungsweise |
+ |
+ |
Neutralität |
Nicht explizit im HGB |
+ |
Vorsichtsprinzip |
+ |
Nicht in den IFRS genannt |
Vergleichbarkeit/Stetigkeit |
+ |
+ |
Einzelbewertung |
+ |
+ |
Bilanzidentität |
+ |
+ |
Stichtagsprinzip/Wertaufhellung |
+ |
+ |
Ansatz und Ausweis |
Vermögensgegenstand |
Sachen, Rechte, sonstige wirtschaftliche Vorteile, die selbstständig be- und verwertbar sind |
Ressource aufgrund vergangener Ereignisse, von der zukünftig Zufluss wirtschaftlichen Nutzens erwartet wird |
Bilanzierungshilfen |
Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten: Wahlrecht; aktive latente Steuern: Wahlrecht |
Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten: Verbot; aktive latente Steuern: Pflicht |
Rechnungsabgrenzungsposten |
Pflicht |
Pflicht |
Sonderposten mit Rücklageanteil |
Wahlrechte |
Verbot |
Immaterielle Vermögensgegenstände |
Ansatzwahlrechte für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände im Anlagevermögen, ansonsten Ansatzpflicht im Anlagevermögen und im Umlaufvermögen, Ansatzverbot für nicht entgeltlich erworbene Marken, Druckmittel usw. im Anlagevermögen, außerdem Ansatzverbot für Gründungsaufwand, bei Kapitalgesellschaften: Ausschüttungssperre in Höhe des aktivierten Nettobetrags |
Im Anlagevermögen: Pflicht, soweit asset vorliegt und Ansatzkriterien sowie folgende Zusatzkriterien erfüllt sind: Identifizierbarkeit, Beherrschbarkeit, künftiger wirtschaftlicher Nutzen; Ansatzverbot für selbstgeschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte usw., im Umlaufvermögen: Pflicht, soweit asset vorliegt und Ansatzkriterien erfüllt sind, Ansatzverbot für Gründungsaufwand |
Forschungs- und Entwicklungskosten |
Forschung: Verbot, Entwicklung: Wahlrechte, falls Vermögensgegenstand und eindeutige Trennbarkeit von Forschung und Entwicklung, sonst Verbot |
Forschung: Verbot, Entwicklung: Pflicht, soweit postenspezifische Ansatzkriterien vorliegen |
Firmenwert |
Originär: Verbot, derivativ: Pflicht |
Originär: Verbot, derivativ: Pflicht |
Schulden/Rückstellungen |
Verbindlichkeiten zum Erfüllungsbetrag (≃Nennwert), Verbindlichkeitsrückstellungen: Pflicht, Aufwandsrückstellungen: Wahlrecht, Rückstellungen zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag |
Verbindlichkeiten beim Erwerb zum fair value mit Nebenkosten (= Anschaffungskosten), Verbindlichkeitsrückstellungen: Pflicht, Aufwandsrückstellungen: Verbot, Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag |
Latente Steuern |
Temporary Concept |
Temporary Concept |
Bilanzgliederung |
Detaillierte Gliederungs- und Ausweisvorschriften |
Lediglich Mindestvorgaben zur Gliederung |
Bewertung |
Aktiva |
Anschaffungs-/Herstellungskosten im Grundsatz als Obergrenze (keine Ausnahmen) |
Anschaffungs/Herstellungskosten als Obergrenze (zahlreiche Ausnahmen wegen fair value-Bewertung) |
Anschaffungskosten |
Anschaffungspreis + Nebenkosten abzüglich Preisminderungen |
Anschaffungspreis + Nebenkosten abzüglich Preisminderungen |
Herstellungskosten |
Einzelkosten und variable Gemeinkosten: Pflicht, Verwaltungsgemeinkosten: Wahlrechte, Vertriebskosten und kalkulatorische Kosten: Verbot |
Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten: Pflicht, allgemeine Verwaltungskosten, Vertriebskosten und kalkulatorische Kosten:... |