Dr. Falk Mylich, Prof. Dr. Heribert Anzinger
Tz. 384
Beitragszusagen führen lediglich zu periodischen Aufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand zu berücksichtigen sind. Ein Ausweis in der Bilanz ergibt sich nur aus dem Periodisierungsgedanken heraus, wenn (IAS 19.51(a))
- der Arbeitgeber Beiträge im Voraus gezahlt hat und zum Bilanzstichtag somit eine Forderungsposition innehat oder
- der Arbeitgeber Beiträge zum Bilanzstichtag noch nicht geleistet hat, woraus sich eine Verbindlichkeit auf Seiten des Arbeitgebers begründet.
Vorstehendes führt zu einem Ausweis in der Bilanz unter den kurzfristigen Vermögenswerten bzw. Rückstellungen. Gegebenenfalls kann auch ein Ausweis unter den langfristigen Vermögenswerten geboten sein, wenn der Aufwand im Einklang mit einem anderen Standard (IAS 16) in die Herstellungskosten einbezogen werden kann (IAS 19.51(b)).
Tz. 385
Eine explizite Unterscheidung zwischen kurz- und langfristigen Posten wird im Standard nicht vorgenommen (IAS 19.133). Die Unterscheidung richtet sich demzufolge nach dem dafür gültigen Standard IAS 1. Ein Ausweis der Pensionsverbindlichkeiten als kurzfristige Rückstellung ist danach vorzunehmen, wenn die Realisation des Postens innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag eintritt. Demzufolge dürfte sich ein Teil der Pensionsverbindlichkeiten, in Unternehmen die einen Bestand an ehemaligen Mitarbeitern in der Rentenphase haben, als kurzfristig qualifizieren.
Tz. 386
In den vorgesehenen Vorschriften des Entwurfs zur Neufassung von IAS 19 (exposure draft) hinsichtlich der defined benefit obligations waren noch explizite Ausweisvorschriften für die Gesamtergebnisrechnung enthalten, wonach der Nettozinsaufwand im Finanzergebnis und die Dienstzeitaufwendungen in den operativen Aufwendungen auszuweisen waren (ED/2010/3). Dergestalt detaillierte Ausweisvorschriften wurden im final verabschiedeten Standard nicht aufgenommen. IAS 19 lässt den konkreten Ausweis mit Verweis auf IAS 1 offen (IAS 19.134). Sinnvoll erscheint aber der Ausweis des Nettozinsaufwand/-ertrag im Finanzergebnis. Der Dienstzeitaufwand der Berichtperiode ist im operativen Ergebnis unter den Aufwendungen auszuweisen, gegebenenfalls beim Gesamtkostenverfahren im Personalaufwand. Sofern Zahlen zusammengefasst netto und nicht brutto ausgewiesen werden ist dies jedoch im Anhang zu erläutern.
Tz. 387
Vom Arbeitgeber getragene Verwaltungskosten werden unter den Personalverwaltungskosten sowie als Minderung der Planvermögenserlöse, sofern es sich um zu begleichende Vermögensverwaltungskosten eines externen Trägers handelt, ausgewiesen. Die Behandlung von Steuern auf Erträge aus plan assets folgt der Behandlung der Vermögensverwaltungskosten, sofern diese vom Plan beglichen werden (IAS 19.130).
Tz. 388
Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, dem Unterschied zwischen erwartetem Nettozinsergebnis sowie dem tatsächlichen Ergebnis und der Änderung der Vermögenswertbegrenzung, sind im other comprehensive income (OCI) als Bestandteil der Gesamtergebnisrechnung GuV-neutral zu erfassen. Eine Umgliederung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus dem OCI in die Gewinn- und Verlustrechnung (reclassification) ist im weiteren Verlauf nicht möglich (IAS 19.122). Hingegen können stattdessen Beträge innerhalb des Eigenkapitals zwischen den verschiedenen Posten übertragen werden.