Tz. 354
Die folgende Mustergliederung ist eine Anlehnung an IAS 1.81A–.82A, .102–.103, .IG6 bei Wahl des Bruttoausweises sowie des separaten Ausweises der Umgliederungsbeträge im sonstigen Ergebnis.
Umsatzerlöse
Sonstige Erträge
Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Andere aktivierte Eigenleistungen
Materialaufwand
Personalaufwand
(Planmäßige) Abschreibungen
Andere Aufwendungen
Finanzierungserträge
Finanzierungsaufwendungen
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Ergebnis vor Steuern
Steueraufwendungen
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
Nachsteuerergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
Periodenergebnis
Posten des sonstigen Ergebnisses, die keiner Umgliederung unterliegen
Neubewertungserfolg aus Sachanalgen
Neubewertungserfolg aus immateriellen Vermögenswerten
Neubewertungserfolg aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
Anteil der auf nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen am sonstigen Ergebnis, das keiner Umgliederung unterliegt
Steuern auf Posten des sonstigen Ergebnisses, die keiner Umgliederung unterliegen
Posten des sonstigen Ergebnisses, die ggf. einer Umgliederung unterliegen
Neubewertungserfolge aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten:
- im sonstigen Ergebnis erfasste Erfolge
- in die GuV umgegliederte Erfolge
Effektiver Teil des Erfolgs aus Sicherungsinstrumenten bei cash flow hedges:
- im sonstigen Ergebnis erfasste Erfolge
- in die GuV umgegliederte Erfolge
Erfolg aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe:
- im sonstigen Ergebnis erfasste Erfolge
- in die GuV umgegliederte Erfolge
Anteil der auf nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen am sonstigen Ergebnis, das ggf. einer Umgliederung unterliegt:
- im sonstigen Ergebnis erfasste Erfolge
- in die GuV umgegliederte Erfolge
Steuern auf Posten des sonstigen Ergebnisses, die ggf. einer Umgliederung unterliegen:
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
Gesamtergebnis
Vom Jahresergebnis entfällt auf:
- Anteilseigner des Mutterunternehmens
- Nicht beherrschende Anteilseigner
Vom Gesamtergebnis entfällt auf:
- Anteilseigner des Mutterunternehmens
- Nicht beherrschende Anteilseigner
Tz. 355
Mit Endorsement des IFRS 9 zum gegenwärtigen Stand (22.04.2016) wären die Posten des sonstigen Ergebnisses, die keiner Umgliederung unterliegen, um Fair Value-Erfolge von nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten (IFRS 9.5.7.5) sowie Fair Value-Erfolge aus der Fair Value-Option zugeordneter finanzieller Verbindlichkeiten, die auf die Änderung der eigenen Bonität zurückzuführen sind (IFRS 9.5.7.7(a)), zu erweitern. Ferner fielen die Neubewertungserfolge aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten bei den Posten des sonstigen Ergebnisses, die ggf. einer Umgliederung unterliegen, weg. Neu hinzu kämen Fair Value-Erfolge von im OCI zu bewertenden finanziellen Vermögenswerten (Schuldinstrumente).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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