Dr. Mathias Link, Mag. Klemens Eiter
Tz. 542
Die nicht beherrschenden Anteile verkörpern das Eigenkapital eines Tochterunternehmens, das einem Mutterunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zugeordnet wird (IFRS 10.Anhang A).
Nach IFRS 3.19 besteht für die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum Erwerbszeitpunkt, die einen gegenwärtigen Anteil am Nettovermögen verkörpern und zu einem anteilsmäßigen Erlös im Liquidationsfall führen, ein Wahlrecht. Danach hat die Bewertung dieser Anteile entweder zum beizulegenden Zeitwert oder mit dem anteiligen nach IFRS 3 ermittelten Wert des Nettovermögens – d. h. als Saldo aus den anteiligen identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden – des erworbenen Unternehmens (Firmenwertoption) zu erfolgen. Von diesem Wahlrecht kann für jeden Unternehmenszusammenschluss separat Gebrauch gemacht werden.
Tz. 543
Das Wahlrecht des IFRS 3.19 hat keine Gültigkeit für andere Bestandteile des Anteils ohne beherrschenden Einfluss, zu denen bspw. Wandelschuldverschreibungen zu zählen sind. Diese sind stattdessen zum beizulegenden Zeitwert bzw. in Übereinstimmung mit den einschlägigen IFRS – etwa IFRS 2 oder IAS 32 – zu bewerten. Diese Unterscheidung geht auf das Annual Improvements Project 2010 zurück und unterbindet die vorher gegebene Möglichkeit, die erwähnten anderen Bestandteile bei Rückgriff auf die Bewertung mit dem anteiligen nach IFRS 3 ermittelten Wert des Nettovermögens mit null zu bewerten (IFRS 3.BC221 A). In der Konsequenz sind demnach nun sämtliche nicht zum sog. qualifizierten Anteil gehörenden Anteile unweigerlich zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Nachfolgende Übersicht zeigt die verwendbaren Wertmaßstäbe für ausgewählte Eigenkapitalanteile:
Eigenkapitalanteil des Erwerbsobjekts |
Anzuwendender Wertmaßstab gemäß IFRS 3 |
Anteile am Grundkapital |
Wahlrecht zwischen Anteil am Nettovermögen oder beizulegendem Zweitwert |
Vorzugsaktien (mit Anspruch auf anteiligen Liquidationserlös) |
Wahlrecht zwischen Anteil am Nettovermögen oder beizulegendem Zweitwert |
Vorzugsaktien (ohne Anspruch auf anteiligen Liquidationserlös) |
Ausschließlich beizulegender Zeitwert |
Eigenkapitalanteil einer Wandelschuldverschreibung |
Ausschließlich beizulegender Zeitwert |
Bezugsrechte |
Ausschließlich beizulegender Zeitwert |
Optionen auf eigene Anteile |
Ausschließlich beizulegender Zeitwert |
Optionen im Rahmen anteilsbasierter Vergütungen |
Auf dem Markt basierender Wert gemäß IFRS 2 |
Verwendbare Wertmaßstäbe für ausgewählte Eigenkapitalanteile