Tz. 50

Der subjektive Tatbestand des § 331 Nr. 2 HGB setzt vorsätzliches Handeln voraus. Dazu und zu verschiedenen Irrtumskonstellationen vgl. Tz. 41 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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