Tz. 85

Die Rechtsfolgen liegen im Verzicht auf den ersten, dritten und vierten Unterabschnitt des zweiten Abschnitts vom dritten HGB-Buch.

Die einzelnen Befreiungsfolgen:

[155] Kleindiek, in: MüKo-BilR, § 243 HGB Rn. 13 ff. und 17 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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