Tz. 20

Ob der Grundsatz der Wesentlichkeit eine Einschränkung des Vollständigkeitsgebotes rechtfertigt, ist derzeit in der Diskussion und insbes. für den Ansatz der Passiva problematisch. Ausgangspunkt der Diskussion ist, dass Art. 6 Abs. 1 j) EU-Bilanzrichtlinie den Wesentlichkeitsgrundsatz für Ansatz, Bewertung und Ausweis vorschreibt, während er im HGB nicht ausdrücklich normiert ist. Die Frage ist daher, ob damit die Richtlinie defizitär umgesetzt ist oder ob sie über einen möglicherweise existierenden GoB der Wesentlichkeit hinreichend transformiert wurde.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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