Tz. 326

Die Regelungen zur Bewertung finanzieller Vermögenswerte finden sich in IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement. Für die Bewertung originärer finanzieller Vermögenswerte stellt IAS 39 auf das sog. mixed model ab, das eine Bewertung in Abhängigkeit der zugrunde liegenden Kategorie vorsieht. Zu unterscheiden ist zwischen einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at amortised cost) und einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (fair value). Die fair-value-Bewertung erfolgt in Abhängigkeit der Kategorisierung entweder GuV-wirksam oder GuV-neutral über das other comprehensive income. Ist in Ausnahmefällen keine verlässliche Bestimmung (in einer engen Bandbreite) des beizulegenden Zeitwerts möglich, kann – ausschließlich für Eigenkapitalinstrumente – hilfsweise auf eine Bewertung zu Anschaffungskosten (at cost) abgestellt werden.

 

Tz. 327

Finanzielle Verbindlichkeiten sind regelmäßig zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, eine freiwillige fair-value-Bewertung ist ebenfalls zulässig. Neben den generellen Bewertungsvorschriften enthält IAS 39 noch besondere Vorgaben für die Bewertung von Derivaten und die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (hedge accounting).

Der IASB hat die Regelungen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten im Rahmen eines umfassenden Projekts zur Ersetzung von IAS 39 überarbeitet. Im Juli 2014 wurde die finale Version von IFRS 9 Financial Instruments veröffentlicht. Eine verpflichtende Anwendung der neuen Regelungen ergibt sich für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Für IFRS-Anwender innerhalb der Europäischen Union (EU) ist jedoch eine Übernahme in EU-Recht notwendig (EU-endorsement).[507] Die vorliegende Kommentierung bezieht sich auf IAS 39 in der derzeit innerhalb der EU gültigen Fassung. Eine Übersicht der Vorgaben von IFRS 9 finden sich in Abschnitt ff) (vgl. Tz. 367 ff.).

[507] Derzeitiger Status lt. EU endorsement status report as of 6. July 2016: Endorsement expected for Q4/2016.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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