Für die Zwecke des Teils 3 Titel II bezeichnet der Ausdruck
1. |
‚Risikoposition’ einen Aktivposten (Vermögenswert) oder einen außerbilanziellen Posten; |
2. |
‚Verlust’ den wirtschaftlichen Verlust einschließlich wesentlicher Diskontierungseffekte sowie wesentlicher direkter und indirekter Kosten der Beitreibung; |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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