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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Carmen Auer
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Rz. 12

Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen die Angaben zu ESRS 2 SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell" dar, bei denen es dem Unternehmen möglich ist, die Angaben zusammen mit den themenbezogenen Angaben zu berichten (ESRS S2.8).

 

Rz. 13

Um die Angabepflichten des ESRS 2 SBM-2 ("Interessen und Standpunkte der Interessenträger") im Kontext des ESRS S2 zu erfüllen, ist darzustellen, wie die Ansichten, Interessen und Rechte der (tatsächlich oder potenziell) wesentlich beeinflussten Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in der Unternehmensstrategie und im Geschäftsmodell berücksichtigt werden (ESRS S2.9; Rz 31 ff.).

 

Rz. 14

Während die Angabepflichten des ESRS 2 SBM-2 die Dialogmechanismen in den Fokus rücken, werden in ESRS 2 SBM-3 ("Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell") die gegenständlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zum Berichtsgegenstand. Hierzu ist eingangs darzulegen (ESRS S2.10):

  • ob bzw. wie identifizierte wesentliche Auswirkungen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette betreffen, und zwar sofern

    • diese aus der Strategie und dem Geschäftsmodell des berichtspflichtigen Unternehmens entstehen bzw. mit diesen zusammenhängen oder
    • bei der Entwicklung bzw. laufenden Anpassung der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells berücksichtigt werden;
  • einerseits das Verhältnis zwischen den wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängi...

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