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§ 16 Vertragstypen / 1. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung)

Peter Houben, Dr. iur. Martin Schimke
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Rz. 134

Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung)

 

Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung)

Zwischen

der Firma _________________________

– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –

und

Herrn/Frau _________________________

– nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt –

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

§ 1

Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhalt der Tätigkeit und Versetzungsmöglichkeit

(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem _________________________ in der Abteilung _________________________ des Betriebes _________________________ in _________________________ als _________________________ eingestellt. Insbesondere gehören zu seinen Aufgaben: _________________________

(2) Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer entsprechend seiner Vorbildung, seinen Fähigkeiten und seiner Kenntnisse auch andere ihm zumutbare und gleichwertige Tätigkeiten zuzuweisen.

(3) Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer unter Wahrung seiner Interessen und im betrieblichen Interesse in einer anderen Betriebsabteilung oder in einem anderen Betrieb einzusetzen.

(4) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen. Es ist ihm verboten, im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit von Dritten angebotene Geschenke – gleich welcher Art – anzunehmen.

§ 2

Probezeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Freistellung im Fall der Kündigung

(1) Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits und jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen.

(2) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist schriftlich gekündi...

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