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§ 6 Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen durch de ... / XII. Muster: Antrag auf Erlass eines Überweisungsbeschlusses bei Orderpapieren

Dr. Jörg Kraemer, Frank-Michael Goebel
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Rz. 564

 

Hinweis

Indossable Papiere werden nach § 831 ZPO dadurch gepfändet, dass der Gerichtsvollzieher diese in Besitz nimmt. Für den Auftrag an den Gerichtsvollzieher diesbezüglich ist Modul L der Anlage 1 ZVFV wie folgt auszufüllen:

Die Verwertung des so gepfändeten Orderpapiers erfolgt nach § 828, 835 ZPO durch Überweisung zur Einziehung. Aus § 1 und 2 ergibt sich kein Antrag für einen isolierten Überweisungsbeschluss nach § 835 ZPO. Der isolierte Überweisungsbeschluss ist also formlos zu beantragen. Dieses hindert aber nicht auf die Module, Texte und Texteingabefelder der Anlagen 4 und 5 ZVFV zurückzugreifen.

 

Rz. 565

Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen

 

Muster 6.12: Antrag auf Erlass eines Überweisungsbeschlusses bei Orderpapieren

An das

Amtsgericht

Vollstreckungsgericht

in _________________________

Antrag auf Erlass eines Überweisungsbeschlusses

Ich beantrage im Namen und in Vollmacht des Gläubigers, der von mir vertreten wird, zu dem vom Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ gepfändeten (Wechsel/Oderpapier), welches am _________________________ vom _________________________ ausgestellt und vom Drittschuldner als Bezogener angenommen und am _________________________ in _________________________ zahlbar ist, den nachfolgenden Überweisungsbeschluss zu erlassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gerichtsgebühren gemäß Nr. 2111 KVGKG nicht zu entrichten sind, da diese zur vorbezeichneten Pfändung bereits gezahlt wurden. Innerhalb eines Verfahrens fallen die Gerichtskosten nur einmal an.

Es wird beantragt, nach § 828 Abs. 3 ZPO zu verfahren, soweit durch das angerufene Vollstreckungsgericht die örtliche Zuständigkeit verneint und anderweitig bestimmt werden kann.

Unterschrift/qualifizierte elektronische Signatur

Muster zum Beschluss...

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