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A / 8 Abstandsmessung, Allgemeines [Rdn 67]

Dr. Holger Niehaus, Detlef Burhoff
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Das Wichtigste in Kürze:

1. Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Rotlichtverstoß sind Verstöße gegen § 4 StVO, der den Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden regelt, in der Praxis die mit am häufigsten begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten.
2. In der StVO ist nicht konkret geregelt, welcher Abstand zum Vordermann eingehalten werden muss.
3. Wegen der nicht unerheblichen praktischen Bedeutung ist der Abstandsmessung auch hier breiterer Raum eingeräumt. Dabei sind im Wesentlichen zwei große Bereiche behandelt, und zwar einmal die Messverfahren und die mit dem Urteil wegen einer Abstandsmessung zusammenhängenden Fragen.
4. Der Verteidiger muss sich, wenn seinem Mandanten eine Abstandsmessung zur Last gelegt wird, rechtzeitig mit den Besonderheiten des jeweiligen Falls befassen. Dazu muss er sich mit dem verwendeten Messverfahren auseinandersetzen.
 

Rdn 68

 

Literaturhinweise:

Albrecht, Die unbefriedigenden Lösungen zur Konkurrenz bei Verkehrsverstößen – Besprechung des Beschlusses des OLG Hamm vom 17.2.2006, DAR 2006, 338 f. zur Tateinheit zwischen Gurt- und Abstandsverstoß, DAR 2007, 61

Burhoff, Verurteilung wegen Abstandsunterschreitung: So überprüfen Sie das Urteil, VA 2003, 165

ders., Abstandsmessung, Worauf Verteidiger besonders achten müssen, VA 2003, 153

ders., Aktuelle Gesetzgebung Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung und des StVG, VA 2009, 33

ders., Die Änderungen im StVG und in der BKatV zum 1.2.2009, VRR 2009, 47

ders., Abstandsverstoß: Aktuellere Rechtsprechung, VA 2012, 159

ders., Praktische Fragen der Abstandsmessung im Straßenverkehr, ZAP Fach 9, S. 945

ders., Abstandsverstoß: Aktuellere Rechtsprechung aus den Jahren 2012 – 2016, VA 2017, 34

Eylert, Sicherheitsabstand von Kraftfahrzeugen im Schnellverkehr, ZVS 1981, 79

Fromm, Neuigkeiten zur Vorsatzv...

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