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Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (ZertVerwV) / 15 Änderungspläne

Dr. Oliver Elzer
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Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde die Absicht mitgeteilt, einen "echten Sachkundenachweis" für WEG-Verwalter einzuführen.[1] Dazu ist es nicht gekommen. Würde diese Absicht politisch weiterverfolgt und umgesetzt werden, handelte es sich um eine Berufszulassungsregelung. Die Behörde dürfte die nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO notwendige Erlaubnis, gewerbsmäßig als Verwalter zu handeln, nur erteilen, wenn der Gewerbetreibende seine Sachkunde nachweist. Die Einführung eines Sachkundenachweises würde die Zertifizierung als Teil der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung entfallen lassen.[2]

[1] Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 92.
[2] Siehe auch Hogenschurz, MietRB 2022, 214, 220; Osthus, ZWE 2022, 156, 160.

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