Wie für alle anderen Beschäftigten gelten auch in Schulen die grundlegenden Arbeitsschutzvorschriften, wie
Die Anwendung dieser Vorgaben verlangt mindestens für den pädagogischen Bereich allerdings einiges an Sachverstand und Gestaltungswillen. Schließlich gehen diese Grundsatzvorschriften kaum auf die spezifischen Arbeitsbedingungen in Schulen ein, die selbst bei vergleichbaren Tätigkeiten (z. B. Büro- und Bildschirmarbeit, technischen Tätigkeiten oder Labortätigkeiten) sehr erheblich von denen in anderen Branchen abweichen.
Schulspezifische Normen und Regeln zu Sicherheit und Gesundheitsschutz stellen die zuständigen Unfallversicherungsträger bereit, i. d. R. die Unfallkassen der Länder bzw. kommunale Unfallversicherungsverbände. Zusammengefasst finden sich diese im Regelwerk der DGUV unter dem Schlagwort Bildungseinrichtungen – Schulen. Da die gesetzliche öffentliche Unfallversicherung aber neben angestellt Beschäftigten in Schulen v. a. die Schüler im Blick hat, sind viele dieser schulspezifischen Vorschriften v. a. auf deren Sicherheit ausgelegt.
Das gilt z. B. für die grundlegenden Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung:
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von DGUV-Informationen zu schul- und lehrerspezifischen Themen, wie Gesundheitsförderung, Brandschutz und Sicherheit bei sportlichen und fachspezifischen Aktivitäten, z. B. DGUV-I 202-090 "Klasse(n)-Räume für Schulen".