Audits im Arbeitsschutz
In Deutschland fordern weder der Gesetzgeber noch die Unfallversicherungsträger explizit Audits im Arbeitsschutz. Einige Kunden, Versicherungen sowie Partner erwarten jedoch von Betrieben Audits im Arbeitsschutz – natürlich auf freiwilliger Basis.
Im Idealfall kommt das Interesse an einem Audit von der Unternehmensführung oder dem Managementsystembeauftragten des Unternehmens. Hat man sich hier beispielsweise Fragen gestellt, wie: "Wo stehen wir im Arbeitsschutz?" oder "Erfüllen wir unsere Unternehmerpflichten?" oder "Was läuft bei uns im Arbeitsschutz gut und was sollten/müssen wir verbessern?", so kommt man schnell auf die Notwendigkeit einer Bestandsaufnahme und -bewertung.
Da sich Audits grundsätzlich auf ein Managementsystem beziehen, sind Audits im Arbeitsschutz streng genommen nur in Unternehmen/Organisationen sinnvoll sind, die den Arbeitsschutz systematisch anwenden oder dabei sind, ein entsprechendes AMS aufzubauen.
Für Audits im Arbeitsschutz spricht:
- Fokus auf im Arbeitsschutz angestrebte Ziele und die erzielten Wirkungen,
- Anleitung zur Aufnahme des Ist-Zustandes,
- Anleitung zur Formulierung der Soll-/Zielkriterien und Ermöglichen deren Quantifizierung,
- Steuerung der erforderlichen Maßnahmen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen,
- Operationalisierung des aktuellen Standes der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Unternehmen,
- zeigen Stärken und Handlungsbedarfe auf,
- Weiterentwicklung der praktizierten Sicherheitskultur,
- Nachweis eines wirksamen und rechtskonformen Arbeitsschutzes gegenüber externen Partnern (z. B. Kunden, Partnerbetrieben, Versicherungen etc.),
- Vertrauensbildung gegenüber externen Partnern,
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Ansehens des Unternehmens.