Zusammenfassung
Mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sollen die mit der Beschäftigung verbundenen gesundheitlichen Beanspruchungen und Belastungen der Beschäftigten abgemildert und die Arbeitskraft erhalten werden. Sie umfasst dabei Maßnahmen, die sowohl auf das Verhalten der Beschäftigten abzielen als auch auf die Gestaltung der Arbeitstätigkeit sowie der Arbeitsbedingungen. BGF folgt dem Ansatz der Salutogenese, die zum Ziel hat, Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern. Gleichzeitig orientiert sie sich an den Handlungsfeldern und Prinzipien der Prävention im Settingansatz Betrieb. In der Arbeitswelt fokussiert sich Gesundheitsförderung auf physische, psychische und soziale gesundheitsgefährdende bzw. gesundheitsförderliche Einflussfaktoren, die anhand verschiedener Analyse-Tools ermittelt und erarbeitet werden können.
BGF ist ein wesentlicher Baustein des Betrieblichen Gesundheitsmanagements; sie schließt alle im Betrieb durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit ein.
Zur Förderung der BGF gewährt das Einkommensteuergesetz eine Steuerbefreiung. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei, soweit sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Zur sachlichen Eingrenzung der Steuerbefreiung wird Bezug auf die Vorschriften des SGB V genommen. Der Arbeitgeber soll seinen Beschäftigten Maßnahmen auf der Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen anbieten.
Gesundheitsmanagement: Die betriebliche Gesundheitsförderung in Europa basiert auf der Luxemburger Deklaration von 2014, die auf Basis der Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG erarbeitet wurde. Im gesetzlichen Arbeitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung gibt es 4 verantwortliche Akteure: Hauptaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren (§ 1 SGB VII). Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt durch Präventionsangebote, die Spitzenverbände der Krankenkassen hat den "Leitfaden Prävention" veröffentlicht, der gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder zur Umsetzung von §§ 20 und 20b SGB V enthält. Die gesetzliche Rentenversicherung, auf Grundlage des SGB VI, stellt das größte soziale Sicherungssystem Deutschlands dar und handelt nach den Prinzipien: Prävention vor REHA und REHA vor Rente. Die DRV Bund unterstützt Arbeitgeber und -nehmer mit Präventionsprogrammen (z. B. RV Fit) zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX ergänzt die rechtlichen Grundlagen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Lohnsteuer: § 3 Nr. 34 EStG regelt die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit. Eine Umsetzungshilfe für die Praxis bietet das BMF-Schreiben v. 20.4.2021, IV C 5 - S 2342/20/10003 :003, BStBl. 2021 I S. 700.
Sozialversicherung: Die Beitragsfreiheit als Konsequenz der Steuerfreiheit ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 SvEV.
Entgelt |
LSt |
SV |
Gesundheitsfördernde Gestaltung der Arbeitstätigkeit/-bedingungen |
frei |
frei |
(Zertifizierte) Präventionskurse oder betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 EUR jährlich |
frei |
frei |
Nicht begünstigte Maßnahmen oder höhere Beträge |
pflichtig |
pflichtig |
Gesundheitsvorsorgeleistungen im eigenbetrieblichen Interesse bis 600 EUR jährlich |
frei |
frei |
Gesundheitsmanagement
1 Betriebliche Gesundheitsförderung in der Praxis
BGF umfasst nach dem GKV-Leitfaden Prävention Maßnahmen zur gesundheitsförderlichen Arbeitsplatzgestaltung, zum Aufbau eines gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstils sowie der überbetrieblichen Vernetzung und Beratung. Für eine erhöhte Wirksamkeit wird eine Kombination aus verhaltens- sowie verhältnisorientierten Maßnahmen empfohlen.
Verhaltensorientierte Maßnahmen in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtprävention können in Kursverfahren oder auch Workshops und Seminaren angeboten werden. Die Maßnahmen können intern, in Kooperation mit Krankenkassen oder weiteren externen Gesundheitsdienstleistern durchgeführt werden. Werden Maßnahmen als zertifizierte Präventionskurse angeboten, sind diese bei regelmäßiger Teilnahme teilweise erstattungsfähig durch die Krankenkasse. Übernimmt der Betrieb die (Kurs-)Kosten können bis zu 600 EUR pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei in Maßnahmen investiert werden, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielrichtung und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.
Da Krankenkassen und betriebliche Gesundheitsakteure einen Anstieg psychischer Belastungen und hiermit korrelierende Arbeitsunfähigkeiten verzeichnen, werden zunehmend präventive und ressourcenstärkende Maßnahmen zum Umgang mit Stress oder Burnout angeboten. Weitere Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit psychischen Belastungen sind Seminare zur Kompetenzentwicklung in den Themen Mobbing oder gesunde Führung.
2 Ausgangspunkt: Zusammenhänge von Krankheiten und Arbeitsbedingungen erkennen
Ausgangspunkt um mögliche BGF-Maßnahmen einzuleiten, sind meist äußere Anlässe ...