Ernährung im Betrieb – hier sind Beschäftigte und Unternehmen gefragt!
Ernährung im Betrieb – Gemeinsame Verantwortung von Angestellten und Arbeitgebern
Den Großteil eines Arbeitstages verbringen Beschäftigte in der Firma oder sind im Auftrag ihres Unternehmens unterwegs. Von Haus aus gesundheitsbewusste Mitarbeiter sorgen selbstverständlich auch während der Arbeitszeit für ihr körperliches und geistiges Wohl, indem nährstoffreiche Pausensnacks oder ganze Mahlzeiten zu Hause vorbereitet und auf die Arbeit mitgebracht werden bzw. eine gesundheitsförderliche Speisenauswahl in der Kantine oder Cafeteria erfolgt.
Anderen Kollegen fällt es dagegen aufgrund von mangelndem „Know-How“, bisherigem Desinteresse oder eines unzureichenden Angebots in der Betriebsverpflegung mitunter schwerer, für die eigene Gesundheit sinnvolle Mahlzeiten und Getränke auszuwählen. Es droht der unüberlegte Griff zu energiereichen und nährstoffarmen „Übeltätern“, wie stark verarbeiteten Lebensmitteln (z.B. Süßigkeiten, Fastfood) und unausgewogenen, beschwerlichen Mahlzeiten in Cafeteria und Kantine (z.B. Leberkäs-Semmel, Paniertes Schnitzel mit Pommes). Diese sättigen zwar für den Moment, belasten aber auf lange Sicht den Stoffwechsel und die Gesundheit, sodass ernährungsmitbedingte Krankheiten wie das Metabolische Syndrom, Typ-2-Diabtes und Herz-Kreislauferkrankungen geschürt werden (Lechner et al., 2020).
Vorteile eines ausgewogenen und nährstoffreichen Verpflegungsangebotes im Betrieb
- Förderung der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten
- Stärkung der Mitarbeiterbindung und -motivation
- Reduktion von Fehltagen und krankheitsbedingten Kosten
- Erhöhung der Produktivität des Unternehmens
- Verbesserung des Unternehmensimages
Während der Arbeitszeit darf die Verantwortung für eine gesundheitsförderliche Ernährung daher nicht allein auf den Mitarbeitern ruhen. Die Ernährung im Berufsalltag sollte vielmehr als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements verstanden werden und gehört demnach in den Aufgabenbereich der Führungsetage. In einem nachhaltigen, betrieblichen Gesundheitsmanagement ist „Essen und Trinken im Arbeitsalltag“ ein zentrales Kernthema, welches allen Beschäftigten einen Zugang ermöglicht und im Idealfall mit der Unterstützung von qualifizierten Ernährungsfachkräften geplant und umgesetzt wird.
Systematisch vorgehen – effektives Ernährungsmanagement im Unternehmen
- Erfassung und Aufarbeitung des Ist-Zustandes
- Entwicklung von passenden Verpflegungskonzepten (z.B. auf Gesamtfirmen- oder Abteilungsebene)
- Einführung eines Pausenmanagements
- Umsetzung der Pausenverpflegung im täglichen Büroalltag
- Optimierung des Kantinen- und/oder Cafeteria-Angebotes (ggf. Schaffung von Alternativen)
- Verpflegungskonzepte für Sitzungen, Tagungen, Seminare und Messen
- Planung der Versorgung mit Getränken (z.B. freiverfügbares Wasser, Tee, Kaffee)
- Vorträge, Schulungen und Gesundheitstage für Mitarbeiter
Finanzielle Aspekte und Steuervorteile
Basierend auf den Vorgaben der §§ 20 und 20b SGB V hat der Gesetzgeber einige Möglichkeiten geschaffen, die für Unternehmen einen finanziellen Anreiz darstellen, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter künftig stärker in den Fokus rücken.
Im GKV „Leitfaden Prävention“, der in gemeinsamer Zusammenarbeit vom GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene erarbeitet wurde, sind die hierzu inhaltlichen Handlungsfelder und qualitative Kriterien aufgeführt, die für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung gültig sind. Auf dieser Grundlage werden die Unternehmen von Krankenkassen in verschiedensten Bereichen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements unterstützt – die gesundheitsförderliche Verpflegung am Arbeitsplatz ist eine davon.
Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen, die das Ernährungsverhalten der Mitarbeiter günstig beeinflussen, wie z.B. Ernährungskurse zur Prävention von Übergewicht, aber auch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen, wie die Optimierung des Speisen- und Getränkeangebotes in der Kantine entsprechend der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Betrieben (GKV-Spitzenverband, 2022; DGE, 2022).
Steuervorteile bei Aufwendungen des Arbeitgebers
Nach § 3 Nr. 34 EStG können Arbeitgeber jährlich bis zu 600 EUR pro Mitarbeiter zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn steuerfrei für verschiedenste Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter aufwenden. Die Steuerbefreiung soll die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöhen, betriebsinterne Maßnahmen der Gesundheitsförderung durchzuführen.
Wichtig ist, dass diese im Hinblick auf Qualität und Zielsetzung den Anforderungen des §§ 20 und 20b SGB V entsprechen. Dazu zählen unter anderem Einzel- und Gruppenberatungen zu einer vollwertigen Ernährung, Praxisübungen (z.B. Kochen, Einkaufstraining) sowie die Erstellung von individuellen Gesundheitsprofilen.
Im Einzelfall kann eine genauere Überprüfung notwendig sein, da z.B. Mitgliedschaften in
Fitnessstudios oder Nahrungsergänzungsprodukte nicht unter diese Regelung fallen (Bundesministerium der Finanzen, 2021).
Praxistipp: Wasser und Obst – kostenfrei
Genussmittel und Getränke (dazu zählen Obst, Mineralwasser, Kaffee, Tee), die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt überlässt, bleiben als „Aufmerksamkeit“ steuerfrei. Diese Aufmerksamkeiten haben dabei einen Wert von bis zu 60 EUR (vgl. R19.6 Abs. 2 Satz 1 LStR).
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