Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
Darf ich das Betriebsgelände während der Pause verlassen? Habe ich als Raucher Anspruch auf zusätzliche Pausen? Beim Thema Pausen tauchen häufig solche Fragen auf. Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür beantwortet die wichtigsten.
Wie lange Pausen stehen Mitarbeitenden zu?
Bei einem Arbeitstag von 6 bis 9 Stunden haben Beschäftigte Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause, erklärt Oberthür. Bei mehr als 9 Stunden sind es 45 Minuten.
Die Pause muss spätestens nach 6 Stunden genommen werden. Wenn das in einem Betrieb nicht möglich ist, liegt ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor.
In einem solchen Fall sollten sich Arbeitnehmer an den Betriebsrat wenden. Wenn das ebenso erfolglos bleibt wie eine Beschwerde beim Arbeitgeber, sollte man sich gegebenenfalls an die Aufsichtsbehörde wenden.
Können Mitarbeiter frei bestimmen, wann sie ihre Pause nehmen?
Das Direktionsrecht liegt beim Arbeitgeber. Er entscheidet, wann die Mitarbeiter ihre Pausen machen. Dabei muss er jedoch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einhalten.
Dürfen Raucher zwischendurch eine Pause machen?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Raucherpause gibt es nicht, sagt Oberthür. Wer ab und an vor die Tür treten möchte, um zu rauchen, müsse das mit dem Arbeitgeber im Einzelfall aushandeln.
Kann der Chef die Gestaltung der Mittagspause vorschreiben?
Nein, erklärt Oberthür. Ob Arbeitnehmer in der Pause Sport treiben oder essen gehen, ist allein ihre Sache. Auch darf der Arbeitgeber ihnen nicht untersagen, den Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände zu verlassen. Macht er es dennoch, können Beschäftigte sich an den Betriebsrat wenden. Es sei allein die Entscheidung der Arbeitnehmer, wie sie ihre freie Zeit verbringen wollen, sagt Oberthür.
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
Ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich muss gemäß Anhang 4.2 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung bereitgestellt werden, wenn
- der Betrieb mehr als 10 Beschäftigte hat oder
- die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern.
Eine Ausnahme gilt, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen arbeiten und dort gleichwertige Erholungsmöglichkeiten während der Pause vorhanden sind.
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