Bundeseinheitliche Bau- und Betriebsvorschriften für Pflegeeinrichtungen gibt es nicht, sondern lediglich in einigen Bundesländern für einzelne Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Kinder usw.). Sie betreffen zwar meist u. a. auch Brandschutzfragen, stehen aber in ganz unterschiedlichen Rechtszusammenhängen und sind kaum analog zu betrachten.
Länderübergreifend sind die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer relevant, hier vor allem die VdS 2226 "Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung und Behandlung von Personen – Richtlinien für den Brandschutz". Sie behandeln Bau- und Betriebsanforderungen, die zwar im Verhältnis zwischen dem Betreiber einer Pflegeeinrichtung und seinem jeweiligen Sachversicherungsunternehmen nicht unmittelbar bindend sind, aber doch i. d. R. den Versicherungsbedingungen zugrunde gelegt werden und damit praktisch eine relativ hohe Bedeutung haben.
Eine wichtige Rolle spielen in vielen Pflegeeinrichtungen auch die unterschiedlichen anzuwendenden Qualitätsmanagementstandards, die zwar nicht als Gesetze oder Vorschriften im klassischen Sinne zu verstehen sind, aber in den Einrichtungen oft sehr große Bedeutung haben. Da es sich dabei um Anforderungen handelt, an denen die Einrichtungen aus strategischen Gründen ein erhebliches eigenes Interesse haben und Sicherheits- und damit auch Brandschutzfragen dabei oft einen großen Stellenwert haben, kann Qualitätsmanagement ein wichtiger Antrieb für die Bemühungen einer Pflegeeinrichtung im Brandschutz sein.