DStV: Bedenken gegen die Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen
Durch neue Vorgaben für die Post kann die Zustellung von Briefen künftig länger dauern. Davon sind auch steuerliche Regelungen zur Berechnung von Fristen betroffen. Hier droht nach Auffassung des DStV für die Praxis Ungemach, wogegen er sich auf den letzten Metern des parlamentarischen Verfahrens gewandt hat.
Der Gesetzgeber möchte mit dem Postrechtmodernisierungsgesetz (PostModG) die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängern. Folgerichtig sieht der Gesetzentwurf auch eine Anpassung der Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten aus verschiedenen Rechtsbereichen vor. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hat zu den Verfahrensänderungen im Steuerrecht Stellung genommen (DStV-Stellungnahme 07/24).
Um die Vermutungsregelung für die Zustellung von Verwaltungsakten nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2a sowie § 122a Abs. 4 S. 1 Abgabenordnung (AO) an die verlängerten Laufzeitvorgaben anzupassen, sollen diese von drei Tagen auf vier Werktage geändert werden. Klargestellt wird auch, dass Samstage hiernach als Werktage gelten. Im Windschatten dieser Anpassungen plant die Bundesregierung die Regelung des § 108 Abs. 3 AO für die Bekanntgabe nicht mehr anzuwenden. Mit der Folge, dass eine Bekanntgabe an einem Samstag erfolgen kann und die Einspruchsfrist zu laufen beginnt. Das birgt Risiken bei der Fristberechnung und kann Nachteile für die Steuerpflichtigen haben.
Die bisherige Rechtslage ist nunmehr seit Jahrzehnten durch die Rechtsprechung klargestellt und zur üblichen Praxis geworden. Die betrieblichen Abläufe sind entsprechend ausgestaltet. Neben dem ohnehin noch erhöhten Arbeitsaufkommen und dem Fachkräftemangel in kleinen und mittleren Kanzleien braucht es nicht noch zusätzlich eine Umstellung von Arbeitsabläufen. Deshalb hat sich der DStV für eine Beibehaltung der Anwendung des § 108 Abs. 3 AO sowie eine Verlängerung der Vermutungsregelung auf fünf Werktage ausgesprochen.
(Quelle: PM DStV vom 29.4.2024)
BStBK: STAX 2024 – BStBK startet neue Befragung
Der Startschuss für die vierte STAX-Erhebung (Statistisches Berichtssystem für Steuerberater) der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist gefallen. Mit der Online-Befragung will die BStBK neue Einblicke in die aktuelle Lage und Zukunft des Berufsstands gewinnen. Hierfür wählten die 21 Steuerberaterkammern rund 22 000 Steuerberaterinnen und Steuerberater im Vorfeld zufällig aus und kontaktierten diese per E-mail.
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab appelliert an die ausgewählten Berufsangehörigen: "Beteiligen Sie sich zahlreich an STAX 2024! Mit einer regen Teilnahme können wir neue aussagekräftige Erkenntnisse für unsere Zukunftsprojekte erlangen und diese im Sinne des Berufsstands nutzen. So wissen wir zukünftig noch besser, wo der Schuh drückt. Das ist auch in Ihrem Interesse." Mit gezielten Fragen gibt die STAX-Umfrage u. a. Aufschluss über die wirtschaftliche Entwicklung der Steuerberaterkanzleien, ihre Personalstruktur, ihr Arbeits- und Fortbildungsverhalten sowie die Zufriedenheit des Berufsstandes.
Zu den ausgewählten Schwerpunkten der Umfrage erklärt Prof. Schwab: "Für viele Kanzleien sind der Fachkräftemangel und die stetig wachsende Digitalisierung große Herausforderungen. Grund genug, diese Themen bei der aktuellen STAX-Umfrage in den Fokus zu rücken. So können wir die Steuerberaterinnen und Steuerberater hierzu auch zukünftig wirkungsvoll gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit vertreten. Wir haben das Ohr direkt am Berufsstand."
Die Auswertung von STAX 2024 veröffentlicht die BStBK voraussichtlich Ende des Jahres.
(Quelle: PM BStBK vom 29.4.2024)