IDW: Stellungnahme zum Entwurf der International Ethics Standards for Sustainability Assurance
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) Stellung genommen zum Entwurf "Proposed International Ethics Standards for Sustainability Assurance (including International Independence Standards) (IESSA) and Other Revisions to the Code Relating to Sustainability Assurance and Reporting". Der Entwurf soll Verhaltensstandards für Nachhaltigkeitsprüfer umfassend zusammenstellen. Die IESSA basieren weitgehend auf den bestehenden Abschnitten des IESBA International Code of Ethics for Professional Accountants und werden einen neuen Teil des Codes bilden. Dieser soll zusammen mit dem ISSA 5000 eingeführt werden, dem International Standard on Sustainability Assurance, der vom IAASB entwickelt wird. In seiner unter www.idw.de abrufbaren Stellungnahme unterstreicht das IDW, dass einheitliche, qualitativ hochwertige Ethikstandards für alle Nachhaltigkeitsprüfer notwendig sind. Das IDW weist auf notwendige Überarbeitungen hin, die es v. a. den Nicht-Berufsangehörigen ermöglichen, sich besser mit den Anforderungen zu identifizieren und sich an diese anzupassen (während die Berufsangehörigen bereits damit vertraut sind). Es soll sichergestellt werden, dass Nicht-Berufsangehörigen stets dieselben Standards wie Berufsangehörige einzuhalten haben. Das IDW warnt allerdings davor, dass unnötig belastende Anforderungen die Verfügbarkeit einer ausreichend großen Auswahl an Prüfern und Beratern einschränken könnten. Dies betrifft v. a. Prüfer in Zusammenhang mit Unternehmen der Wertschöpfungskette außerhalb des Konzerns. Auch aus diesem Grund empfiehlt das IDW, die Honorare für die Nachhaltigkeitsprüfung bei der Berechnung der Honorarobergrenzen für einzelne Mandanten nicht getrennt von den Prüfungshonoraren zu behandeln. Weitere Einzelheiten sind dem Volltext des Schreibens zu entnehmen.
(IDW Aktuell vom 16.5.2024)
IDW: Podcast "EU-Taxonomie: Berichtspflichten im Finanzsektor"
IDW: Podcast "EU-Taxonomie: Berichtspflichten im Finanzsektor"
Die neue Folge der Podcast-Reihe "Fit für die Nachhaltigkeit" befasst sich mit den besonderen Berichtspflichten für den Finanzsektor nach der EU-Taxonomie. Beatrice Rehm erläutert, warum die Taxonomie-Verordnung zwischen Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen unterscheidet und welche besonderen Berichtspflichten im Finanzsektor gelten. Rehm ist Partnerin Financial Services bei Ernst & Young und Vorsitzerin der IDW-Arbeitsgruppe zu Art. 8 der Taxonomie-Verordnung im Finanzsektor. Die Podcast-Reihe "Fit für die Nachhaltigkeit" des IDW begleitet Unternehmen und Wirtschaftsprüfende durch den Dschungel der Regelungen zum Nachhaltigkeitsreporting und dessen Prüfung. In der zweiten Staffel der Reihe wird es um die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS gehen. Alle Podacastfolgen sind unter https://www.idw.de/idw/themen-branchen/nachhaltigkeit/ abrufbar.
(IDW Aktuell vom 17.5.2024)
KPMG: Einsatz von KI in Finanzberichterstattung und Wirtschaftsprüfung auf dem Vormarsch
Künstliche Intelligenz gewinnt stark an Bedeutung für die Finanzberichterstattung: Rund drei Viertel der Unternehmen (73 %) nutzen bzw. testen die Technologie schon heute. In knapp drei Jahren planen nahezu alle Unternehmen (99 %) den Einsatz von KI. Hierfür investieren sie durchschnittlich knapp 10 % des gesamten IT-Budgets in KI – Tendenz stark steigend. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue KPMG-Studie, für die weltweit Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Niederlande, Spanien, USA, Kanada, Australien und Japan befragt wurden. Die Unternehmen verbinden laut Studie große Hoffnungen mit dem Einsatz von KI. Zwei Drittel sehen dadurch ihre Fähigkeit gestärkt, Trends und mögliche Auswirkungen auf ihr Geschäft vorherzusagen. 60 % erhoffen sich Einblick in mögliche Risiken in Echtzeit, während 57 % mit besseren datengestützten Entscheidungen und einer höheren Datengenauigkeit rechnen. Im Branchenvergleich haben Telekommunikations- und Technologieunternehmen den größten Fortschritt bei der Einführung von KI gemacht: 41 % von ihnen nutzen KI in ihrer Finanzberichterstattung, gefolgt von Vertretern der Branchen Energie, natürliche Ressourcen und Chemie (35 %) sowie Gesundheitswirtschaft und Life Sciences (31 %). Schlusslicht sind Konsumgüter- und Handelsunternehmen (26 %). Auch Gesellschafsform und Größe der Unternehmen haben Einfluss auf die Geschwindigkeit. Große und börsennotierte Unternehmen sind ihren kleineren und in Privatbesitz befindlichen Pendants derzeit einen Schritt voraus – das liegt insbesondere am gesteigerten öffentlichen Interesse an diesen Firmen. Als größte Hürden bei der Einführung von KI in der Finanzberichterstattung nennen die Unternehmen u. a. Datenschutz und -sicherheit (59 %), fehlendes Know-how und qualifizierte Mitarbeiter (56 %), unzureichende Finanzierung (49 %), einzuhaltende Regulierung (42 %) und das Risik...