Konsolidierung der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Standardsetzung schreitet weiter voran
Die Konsolidierung der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Standardsetzung schreitet voran, entweder kommt es aktuell zur:
- Zusammenlegung, wie etwa bei der Bildung des International Sustainability Standards Board (ISSB),
- zu Kooperationen, wie die Global Reporting Initiative (GRI) mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG),
- oder zu unterstützenden Stellungnahmen (und damit nicht mehr zu eigenen Vorschlägen), wie im Kontext der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten am 15.9.2022 von der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO).
IOSCO befürwortet weitere enge Zusammenarbeit
Die IOSCO begrüßt die Arbeiten des für internationale Prüfungsfragen zuständige Gremiums International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) und des internationalen Rats für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. IOSCO befürwortet eine weitere enge Zusammenarbeit, während die Standardsetzer ihre jeweiligen Arbeitsprogramme vorantreiben, um die Kompatibilität zwischen internationalen Finanzberichterstattungs-, Nachhaltigkeitsberichts- und Prüfungsstandards zu fördern.
Weitere Informationen sind hier abrufbar.
Kooperation zwischen Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und des Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, deren Zweck es ist, Unternehmen in Deutschland gemeinsam bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Zahlreiche Unternehmen werden sich erstmals (in diesem Detailgrad) mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen, die zukünftig auch die vor- und nachgelagerte Unternehmenstätigkeit entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens umfasst. Somit sind mittelbare Auswirkungen auch auf kleine- und mittelgroße Unternehmen (KMU) zu erwarten, sofern diese nicht aufgrund der Kapitalmarktorientierung ohnehin unmittelbar von der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) erfasst sind. In ihrer Kooperationsvereinbarung Gemeinsam die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland stärken streben RNE und DRSC daher insbesondere eine gemeinsam organisierte KMU-Pilotgruppe an, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU proaktiv zu diskutieren. Die Erkenntnisse der Pilotgruppe und die Erfahrungen mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) sollen auch in den Standardsetzungsprozess der EFRAG eingebracht werden, die sich in den nächsten Monaten ebenfalls mit den besonderen Bedürfnissen von KMU befassen wird. Sie sollen auch die Weiterentwicklung des DNK um die Anforderungen der CSRD ermöglichen, da bereits jetzt eine Vielzahl von KMU mit dem DNK zur eigenen Nachhaltigkeitsleistung berichten.
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Weitere Konsolidierung der Nachhaltigkeitsstandards gefordert
Auch inhaltlich wird eine weitere Konsolidierung der Nachhaltigkeitsstandards gefordert. So hat der internationale Wirtschaftsprüferverband (IFAC) Ende August auf seiner Internetseite eine gemeinsame Erklärung von 65 Organisationen veröffentlicht, in der eine stärkere Angleichung der regulatorischen und Standardsetzungsbemühungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung gefordert werden. In der Erklärung wird festgehalten, dass der ISSB, die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) und die Europäische Kommission zusammen mit der EFRAG erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die Unternehmensberichterstattung so zu verbessern und weiterzuentwickeln, dass sie Nachhaltigkeitsinformationen enthält und berücksichtigt. Die derzeitigen Entwürfe für Standards und Initiativen sind jedoch in Bezug auf Konzepte, Terminologien und Messgrößen technisch nicht kompatibel. Daher fordern führende Finanzmarktteilnehmer die Finanzmarktregulierungsbehörden auf, eine regulatorische und standardsetzende Fragmentierung zu vermeiden, indem sie sich auf Schlüsselkonzepte, Terminologien und Messgrößen einigen, auf denen die Angabenvorschriften aufgebaut sind.
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Online-Seminar: EU-Taxonomie – Funktionslogik und Umsetzung in der Praxis Mit der Taxonomie-Verordnung hat die EU ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Für deren Klassifizierung sind zunächst 6 Umweltziele festgelegt worden, die der Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit zugrunde gelegt werden. Basierend auf diesen werden sog. technische Bewertungskriterien für die Einstufung einer Wirtschaftstätigkeit definiert. Die Umsetzung der EU-Taxonomie in Unternehmen gestaltet sich als mehrstufiger Prozess. Allerdings offenbart sich deren Übersetzung in die Praxis vielfach herausfordernd und ist mit Anwendungsfragen sowie Auslegungsunsicherheiten verbunden. |
In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere aktuelle Ausgaben:
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