KMU erhalten Unterstützung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Anforderungen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte erreichen auch zunehmend kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), da die gesetzlich verpflichteten Unternehmen (aktuell nur große Unternehmen von öffentlichem Interesse, ab 2025 auch alle großen Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften) über die gesamte Lieferkette zu berichten haben. Ab 2026 sollen auch kapitalmarktorientierte KMU direkt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Verschiedene Aktivitäten wurden aktuell gestartet, um
- einerseits die KMU für das Thema zu sensibilisieren und
- andererseits konkrete Lösungsansätze zur Berichterstattung im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) aufzuzeigen.
DRSC und RNE starten Pilotgruppe für KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit einer gemeinsamen Pilotgruppe unter der Leitung von RNE-Mitglied Professor Alexander Bassen wollen das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) diese Unternehmen unterstützen.
In der neu gegründeten Pilotgruppe "KMU-Reporting" soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU zukunftsweisend diskutiert werden. Die Pilotgruppe wird die Arbeit im November 2022 aufnehmen und sich in einem ersten Schritt mit Erfolgsfaktoren für die kommenden europäischen Berichtsanforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in KMU befassen. Die Ergebnisse der Arbeit sollen im Anschluss mit weiteren bedeutenden Stakeholder-Institutionen diskutiert werden, um ein ganzheitliches Bild verschiedener Perspektiven und Bedarfe für die Situation in Deutschland abzusichern. Ziel ist es insbesondere, Bedingungen für eine möglichst praktikable und gleichzeitig ambitionierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur im Rahmen des Standardsetzungsprozesses der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), sondern auch für die nationale Weiterentwicklung zu definieren. Zu einem späteren Zeitpunkt werden insbesondere weitere KMU eingebunden, um die von EFRAG bis Ende 2023 zu entwickelnden KMU-Nachhaltigkeitsstandards vor dem Hintergrund der Anwendbarkeit zu evaluieren.
Die Pilotgruppe setzt sich aus erfahrenen Vertreter:innen aus KMU und verschiedenen Stakeholdergruppen der KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammen (die Namen sind hier abrufbar). Die Kooperationsvereinbarung ist hier abrufbar.
Stimmen zum Pilotprojekt
Prof. Alexander Bassen, Vorsitzender der Pilotgruppe betont das Potential der Expertisen ihrer Mitglieder:
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen stehen im Hinblick auf neue regulatorische Anforderungen vor Herausforderungen. Diese anschlussfähig, praktikabel und kohärent zu gestalten ist Voraussetzung für eine transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung und eine wirkungsvolle Transformationsfinanzierung. Die Pilotgruppe KMU-Reporting bündelt dafür wichtige Perspektiven.
Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, kommentiert die Konstituierung und den Start der Arbeit der Pilotgruppe:
Die indirekten Wirkungen der neuen europäischen Regulierungen auf die Gruppe der kleinen und mittleren Unternehmen sind enorm. Mit der gemeinsamen Pilotgruppe "KMU-Reporting" wollen wir diesen Unternehmen die künftige Berichterstattung erleichtern. Standardisierte Mindestinformationen wären ein wichtiger Beitrag, um künftig deren Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Wertschöpfungsketten, aber auch deren Finanzierungsfähigkeit, abzusichern.
BVBC hat einen Arbeitskreis Nachhaltigkeitsberichterstattung eingerichtet
Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) hat bereits im Juli einen Arbeitskreis Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) unter der Leitung von Prof. Dr. Stefan Müller gegründet, der schon zwei Mal getagt hat. Der Arbeitskreis wurde vom BVBC beauftragt, dem Mittelstand in Bezug auf die sich rasant entwickelnden Regulierungen eine (weitere) Stimme zu verleihen. So hat sich der Arbeitskreis auch bereits am Konsultationsverfahren der EFRAG zu den Entwürfen der ESRS beteiligt.
Weitere Informationen zum Arbeitskreis sind hier abrufbar.
In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?
In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere aktuelle Ausgaben:
EU-Parlament beschließt Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Vergleich der 3 Nachhaltigkeitsberichtstandards von EFRAG, ISSB und SEC
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
8.284
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
4.155
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
4.143
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.8611
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.670
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
2.682
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.2692
-
Urlaubsrückstellung berechnen
2.194
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Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.185
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
2.149
-
EFRAG veröffentlicht Diskussionspapier zur Kapitalflussrechnung
19.12.2024
-
RNE und DRSC veröffentlichen Handreichung zum Thema Biodiversität
18.12.2024
-
Jahresabschluss 2024: Überblick aller gesetzgeberischen Neuerungen
17.12.2024
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Jahresabschluss-Checkliste 2024: Vorarbeiten
12.12.2024
-
Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance)
11.12.2024
-
Unternehmensberichterstattung durch CSRD im Wandel
11.12.2024
-
EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
-
CSRD – Betroffene Unternehmen
11.12.2024
-
Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
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Kein Ausweiswahlrecht mehr für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024