Transitionspläne

Ein zentraler Aspekt der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS ist die Einbindung der strategischen Perspektive in die Berichterstattung. Es wird nicht nur das vergangene Geschäftsjahr betrachtet und auch nicht wie im Lagebericht eine Prognose der weiteren Entwicklung mit 12-monatigem Betrachtungszeitraum verlangt, sondern auch längerfristige Übergangspläne bzw. Transitionspläne gefordert.

Es sollen die weiteren Fristen in den Blick genommen werden, etwa das Jahr der EU-weit anzustrebenden Klimaneutralität 2050. Dazu verlangen die ESRS Angaben zum Transitionsplan mit Bezug zum Klimaschutz gem. ESRS E1-1, Tz. 16.

Die auf EU-Ebene beschlossene und noch in nationales Recht umzusetzende Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) wird – allerdings zeitlich erst später – formal verpflichtend auch das Vorhandensein dieser Pläne von Unternehmen verlangen. Dabei ist allerdings fraglich, ob diese nicht schon jetzt zu den Sorgfaltspflichten einer ordentlichen Geschäftsführung zählen, wenn Geschäftsmodelle davon wesentlich betroffen sein werden.

EFRAG veröffentlicht ersten Entwurf einer Implementation Guidance zu Transitionsplänen

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 4.11.2024 einen ersten Entwurf einer Implementation Guidance zu Transitionsplänen (EFRAG IG [4] draft – Transition Plan for Climate Change Mitigation) für die Sitzung ihres Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) veröffentlicht. Dieser Entwurf wurde zuvor gemeinsam mit einer Advisory Group erarbeitet. Bei dem EFRAG IG [4] draft geht es nur um die Unterstützung der ESRS-Angabepflichten zum Transitionsplan mit Bezug zum Klimaschutz gem. ESRS E1-1, Tz. 16. Bislang gibt es schon EFRAG IG 1-3 zur Wesentlichkeitsanalyse, zur Wertschöpfungskette und zu den ESRS-Datenpunkten. Der Entwurf soll Anfang 2025 öffentlich zur Konsultation gestellt werden und bis Mitte 2025 final zur Verfügung stehen.

Der EFRAG IG draft hat fünf Kapitel.

  • Nach einem Einleitungskapitel werden
  • im zweiten Kapitel der EU-Regulierungsrahmen für Berichtspflichten zu Transitionsplänen, inkl. denen des ESRS Set 1 erläutert. Hier werden auch Zusammenhänge mit weiteren Nachhaltigkeitsthemen wie Biodiversität oder der “just transition“ dargelegt.
  • Im dritten Kapitel werden die einschlägigen Berichtspflichten des ESRS Set 1 näher erläutert.
  • Das vierte Kapitel stellt die Verbindung zu anderen internationalen und EU-Vorschriften (bspw. EU-Taxonomie, CSDDD) her.
  • Das letzte Kapitel enthält FAQs, in denen beispielsweise klargestellt wird, dass Transitionspläne auch Emissionsreduktionsziele beinhalten können, die nicht mit einem 1,5°-Ziel kompatibel sind.

IOSCO veröffentlicht Bericht über Angaben zu Transitionsplänen 

Aufgrund der Dringlichkeit des Themas gibt es auch über die EU hinaus Initiativen zur Stärkung der Berichterstattung von Transitionsplänen. So veröffentlichte die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) am 13.11.2024 einen Bericht über Angaben zu Transitionsplänen. In diesem wird erläutert, wie die Berichterstattung zu Transitionsplänen die Ziele des Anlegerschutzes und der Marktintegrität unterstützen kann. Zudem werden Herausforderungen und Feststellungen benannt, die auf eine Reihe von koordinierten Maßnahmen hinweisen, welche die IOSCO und andere Interessengruppen in Zukunft in Betracht ziehen sollten. Der Bericht begrüßt explizit die Arbeiten der IFRS Foundation, die verschiedenen Standards und Rahmenwerke zur Berichterstattung über Transitionspläne zu konsolidieren und Unterstützungsmaterial für entsprechende Angaben zur Verfügung zu stellen. Das ISSB wird dazu ermutigt, eine hohe Interoperabilität insb. mit den ESRS herzustellen, die mit der Anforderung von ESRS E1-1 hier Vorreiter ist. Die Bedeutung von Transitionsplänen wurde auch in einer Empfehlung der Europäischen Kommission zur Transitionsfinanzierung vom Juni 2023 thematisiert (Empfehlung (EU) 2023/1425), nach der die ESRS „als Muster für die Erstellung glaubwürdiger Umstellungs- und Maßnahmenpläne herangezogen werden“ können. 


Der aktuelle Diskussionsstand des EFRAG IG-Entwurfs ist abrufbar unter: 

EFRAG IG [4] Implementation Guidance [draft] Transition Plan for Climate Change Mitigation 

Der (ebenfalls gut 60-seitige) Bericht der IOSCO ist abrufbar unter:

IOSCO Report on Transition Plans 
 

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Schlagworte zum Thema:  Nachhaltigkeitsberichterstattung, ESRS, EFRAG