ESMA erkennt ISSB als zentral für die Entwicklung von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards an
Besonders interessant für die künftigen Anwender ist dabei ein langer einleitender Teil in der 20-seitigen Stellungnahme, in der die Beziehung zwischen den europäischen Nachhaltigkeitsstandards und den ISSB-Standards erörtert wird. Zunächst wird dabei die die europäische Gesetzgebung im Bereich der nachhaltigen Finanzen erläutert, wobei unter anderem die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) erwähnt werden.
Konsistente, interoperable und so weit wie möglich globale Berichtstandards
Dabei unterstützt ESMA die Regulierungsbemühungen der EU voll und ganz und sieht sich selber in einer treibenden Rolle dabei. Dann wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass ein besserer Informationsfluss über die gesamte Kette nachhaltiger Investitionen, auch für kleine- und mittelgroße Unternehmen (KMU), gewährleistet werden muss, wie kürzlich von der G7 hervorgehoben wurde. Zudem muss der Übergang zu einem nachhaltigeren Wirtschafts- und Finanzsystem nicht nur innerhalb der EU, sondern auch auf globaler Ebene wirksam unterstützt werden. Zu diesem Zweck ist es nach Ansicht der ESMA notwendig, dass die regionale Standardisierung, vor allem in Europa, und die internationalen Bemühungen Hand in Hand gehen. Beide Bemühungen sollten ein Zielszenario ermöglichen, in dem sich Emittenten auf qualitativ hochwertige Berichtsstandards verlassen können, die konsistent, interoperabel und so weit wie möglich global und, wo nötig, regional oder rechtskreisspezifisch sind.
Daher begrüßt ESMA die Initiative der IFRS-Stiftung, einige der bestehenden Standardsetzungs- und Rahmenkonzepte zu konsolidieren, und unterstützt nachdrücklich die Arbeit des ISSB mit dem Ziel, ein gemeinsames Paket international anerkannter, qualitativ hochwertiger Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen, das als globale Grundlinie dienen könnte.
Unterschiedliche Zielsetzungen von IFRS Nachhaltigkeitsstandards und ESRS?
Nach dem Vorpreschen der EU mit den Festlegungen zumindest in den Entwurfsfassungen der CSRD und der ESRS ist dies doch überraschend und wirft die Frage auf, wie eine Annäherung der bislang durchaus unterschiedlichen Standards erfolgen soll.
- Durch die Ausrichtung der IFRS Nachhaltigkeitsstandards ausschließlich an Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung, also Gläubiger und Investoren (E-IFRS S2.1), wird in diesen auch nur die Berichterstattung über die outside-in-Perspektive gefordert und ein starker Fokus auf die finanziellen Risiken und Chancen gelegt.
- Die ESRS hingegen sehen alle Stakeholder als Adressaten (E-ESRS 1.44) und fordern explizit immer wieder, dass auch auf die Auswirkungen des Unternehmenshandelns einzugehen sei, die (noch?) nicht auf das Unternehmen als Risiken oder Chancen zurückwirken.
ESMA sieht ISSB in wichtiger Rolle...
Auch erstaunt auf Basis der vorliegenden Entwürfe und der Entwicklung von verpflichtend anzuwendenden ESRS in der EU die Ansicht der ESMA, dass der ISSB eine wichtige Rolle bei der Zusammenführung der relevanten Akteure spielen und dazu beitragen kann, eine international vereinbarte Grundlinie von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards zu schaffen. ESMA betont sogar, dass eine globale Lösung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unabdingbar ist, denn ohne eine solche Lösung besteht die Gefahr einer weiteren Fragmentierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit steigenden Kosten und Risiken für die Anlegergemeinschaft sowie für international tätige Emittenten, was letztlich zu größeren Schwierigkeiten bei der Umsetzung des dringend benötigten Übergangs zur Nachhaltigkeit führt.
… fordert jedoch auch eine Anpassung an die Sichtweise der EU
Die konkreten Stellungnahmen zu den vom ISSB vorgelegten Standardentwürfen weisen dann jedoch in die Richtung, dass diese an die Sichtweise der EU angepasst werden sollten, insbesondere bezüglich der Frage der Berichterstattung von Auswirkungen (inside-out-Perspektive), die mit Verweis auf die analoge Sichtweise der Global Reporting Initiative (GRI) in IFRS S1 aufgenommen werden sollte.
ISSB Entscheidung bleibt abzuwarten
Es bleibt abzuwarten, ob das ISSB sich dieser Sichtweise anschließt und eine aus Sicht der Ersteller, Prüfer und Adressaten dringend notwendige Harmonisierung durch ein Einschwenken auf den Kurs der EU ermöglicht.
In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere aktuelle Ausgaben:
Konkretisierung der EU-Umwelttaxonomie und Verknüpfung von Regulierungen
Forderung nach Harmonisierung der europäischen und internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Konkretisierung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.866
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.9621
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.052
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.535
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.410
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Urlaubsrückstellung berechnen
1.976
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.9442
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Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.872
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Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
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Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
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IASB veröffentlicht Entwurf mit gezielten Verbesserungen an IAS 37
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BAFA-Bericht über die Prüfungen der Lieferkettensorgfaltspflichten
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Diskussionen um das CSRD-Umsetzungsgesetz
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