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Differenzbesteuerung / 16 Wann ist der Verzicht auf die Differenzbesteuerung möglich?

Prof. Dr. Ralf Alefs
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Der Wiederverkäufer kann bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten, soweit er nicht die Vereinfachungsregelung[1] anwendet.[2] Diese Einzeloption ist auch dann möglich, wenn der Wiederverkäufer sich bei Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten allgemein für die Differenzbesteuerung entschieden hat. In diesem Fall kann er die Vorsteuer frühestens in der Voranmeldung geltend machen, in der er auch die Steuer für die Lieferung anmeldet. Im Fall der Einzeloption gelten die allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts.

 
Praxis-Beispiel

Verzicht nicht sinnvoll, wenn aus dem Einkauf kein Vorsteuerabzug möglich war

Der Antiquitätenhändler A kauft von einem privaten Kunden einen gebrauchten Gegenstand für 1.100 EUR und verkauft ihn für 1.500 EUR an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer. Er macht von der Vereinfachungsregelung der Bildung einer Gesamtdifferenz Gebrauch.

Der Verkauf dieses Gebrauchtgegenstandes fällt nicht unter die Vereinfachungsregelung, weil der Einkaufspreis mehr als 750 EUR betrug. Ein Verzicht auf die Differenzbesteuerung erscheint nicht sinnvoll, weil aus dem Einkauf des Gegenstandes kein Vorsteuerabzug möglich ist. Deshalb ist auf den Verkauf die Differenzbesteuerung anzuwenden. Die Differenz beträgt 400 EUR brutto. Hieraus ist die Umsatzsteuer mit 19 % herauszurechnen. Die Bemessungsgrundlage beträgt mithin 336,13 EUR, die Umsatzsteuer 63,87 EUR. A darf dem Käufer keine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erstellen.[3] Bei der Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen des Umsatzsteuerrechts müsste A beim gleichen Preis eine Umsatzsteuer i. H. v. 239,50 EUR an das Finanzamt abführen (19 % aus 1.500 EUR herausgerechnet).

 
Wichtig

Verzicht bei innergemeinschaftlicher Lieferung sinnvoll

Der Verzicht auf die Diffe...

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    Differenzbesteuerung

    Zusammenfassung Begriff Ein Wiederverkäufer kann im Kern die Differenzbesteuerung anwenden, wenn er Gegenstände in Deutschland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet erworben hat, für die der Lieferer entweder keine Umsatzsteuer schuldet oder dieser selbst die ...

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