Handzeichen für Einweiser
Handzeichen müssen eindeutig eingesetzt werden. Sie müssen sowohl leicht durchführbar als auch erkennbar sein und sich deutlich von anderen Handzeichen unterscheiden. Handzeichen, die mit beiden Armen gleichzeitig erfolgen, müssen symmetrisch gegeben werden und dürfen nur eine Aussage darstellen.
Für Einweiser, die Handzeichen anwenden, ist eine spezifische Unterweisung erforderlich. Die Unterweisung sollte jährlich erfolgen, sofern sich nicht aufgrund der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung andere Zeiträume ergeben.
Die ASR A1.3 teilt Handzeichen ein in allgemeine sowie Zeichen für vertikale und horizontale Bewegungen. So bedeutet z. B. der rechte erhobene Arm mit Handfläche nach vorne "Achtung, Anfang bzw. Vorsicht". Für das Bewegen von Lasten kann "Heben/Auf, Senken/Ab und langsam" angezeigt werden. Für horizontale Bewegungen stehen 6 Handzeichen zur Verfügung (s. Anhang 2 Abschn. 3 ASR A1.3).
Es empfiehlt sich, eine Taschenkarte mit benötigten Handzeichen griffbereit zu halten (z. B. im Fahrzeug). Handsignale für das Einweisen von Fahrzeugen sind in Anhang 2 ASR A1.3 zusammengefasst.