Sondertilgung
Die Tilgung beginnt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre. Gegenüber der KfW-Bank werden nur vierteljährliche Raten akzeptiert. Außerplanmäßige Tilgungen sind zulässig, allerdings wird hier eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.
Tilgungszuschuss bis 40 %
Die Förderung dieses Programms beinhaltet einen Tilgungszuschuss. Mit Eingang der Bestätigung über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und dem Nachweis der Durchführung der Investition wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von max. 10 % des Zusagebetrags für das Modul A gewährt.
Bei Maßnahmen der Module B bis D beträgt der Tilgungszuschuss maximal 20 %. Liegt ein förderfähiges Quartierkonzept im Sinne des KfW-Programms 432 vor, kann der Tilgungszuschuss bis zu 40 % betragen.
Der Tilgungszuschuss wird auf den zum Zeitpunkt der Anerkennung des "Verwendungsnachweis – Direktkredit (600 000 0167)" gültigen Zusagebetrags berechnet und auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet. Dadurch ergibt sich eine Verkürzung der Darlehenslaufzeit. Ist die Kreditvaluta zum Zeitpunkt der Gutschrift des Tilgungszuschusses niedriger, so wird der Tilgungszuschuss entsprechend gekürzt. Tilgungszuschüsse kommen nicht zur Barauszahlung.
Beispiel
Berechnung mit Tilgungsrechner der KfW-Webseite
Eine Kommune benötigt ein Darlehen in Höhe von 500.000 EUR. Die Laufzeit soll 20 Jahre betragen.
Sanierungskosten gesamt |
500.000 EUR |
davon 500.000 EUR Förderung möglich |
500.000 EUR |
Auszahlungssatz |
100 % |
Laufzeit |
20 Jahre |
tilgungsfreie Anlaufjahre |
3 Jahre |
erste Zinsbindungsfrist |
10 Jahre |
Sollzinsen laut Förderprogramm |
1,38 % |
Turnus |
jährlich |
Tilgungszuschuss |
50.000 EUR |
Phase 1: Tilgungsfreie Jahre
Jahr |
Tilgung |
Zinsen |
Annuität |
Restschuld |
1 |
0,00 |
6.210,00 |
6.210,00 |
500.000,00 – 50.000,00 |
2 |
0,00 |
6.210,00 |
6.210,00 |
450.000,00 |
3 |
0,00 |
6.210,00 |
6.210,00 |
450.000,00 |
Summe |
0,00 |
18.749,88 |
18.749,88 |
450.000,00 |
Phase 2: Tilgungsperiode bis zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist
Jahr |
Tilgung |
Zinsen |
Annuität |
Restschuld |
4 |
26.470,59 |
6.210,00 |
32.680,59 |
423.529,41 |
5 |
26.470,59 |
5.844,71 |
32.315,30 |
397.058,82 |
6 |
26.470,59 |
5.479,41 |
31.950,00 |
377.588,23 |
... ... ... |
... ... ... |
... ... ... |
... ... ... |
... ... ... |
10 |
26.470,59 |
4.018,24 |
30.488,83 |
264.705,87 |
Summe |
185.294,13 |
54.428,83 |
239.722,96 |
264.705,87 |