KfW-Förderung 2023: Unterstützung für energieeffiziente Nichtwohngebäude
Als „Nichtwohngebäude“, die von der Unterstützung profitieren können, gelten alle Immobilien, die zu mindestens fünfzig Prozent anders genutzt werden als fürs Wohnen. Dazu zählen Bürohäuser, Firmen- und Betriebsgebäude – auch im landwirtschaftlichen Bereich -, aber zum Beispiel auch Krankenhäuser, Sportanlagen, Kirchen oder Theater. Antragsberechtigt sind neben Unternehmen und Freiberuflern auch Privatpersonen oder soziale Organisationen.
Hoher ökologischer Standard gefordert
Unterschieden werden im neuen Programm zwei Förderstufen. Für beide gilt: Die Neubauten müssen einen hohen ökologischen Standard erfüllen – die Bundesregierung will angesichts knapper Haushaltsmittel und wegen des Ziels Klimaneutralität bis 2045 nur noch besonders effiziente Gebäude finanziell unterstützen.
Die Nichtwohngebäude müssen in beiden Förderstufen die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreichen, sie dürfen nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und sie müssen die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllen. In der zweiten Förderstufe wird zusätzlich ein Zertifikat verlangt, das die Anforderungen des Siegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-Plus) oder „Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-Premium) erfüllt – dann ist der finanzielle Rahmen noch größer. Die Gebühren für die Zertifizierung sind über den KfW-Kredit ebenfalls förderfähig, genauso wie die Kosten für einen Energieeffizienz-Experten, den die Bauherren für Planung und Baubegleitung zwingend einschalten müssen.
Günstige Kredite für Unternehmen – Kritik aus dem Baugewerbe
In der ersten Förderstufe gewährt die KfW einen Kredit je Quadratmeter Nettogrundfläche von 2000 Euro, die maximale Kreditsumme liegt bei zehn Millionen Euro. In der zweiten Stufe können Antragsteller 3000 Euro Kredit je Quadratmeter Nettogrundfläche bekommen - maximal 15 Millionen Euro. Den Kredit gibt es aktuell ab 0,83 Prozent effektivem Jahreszins. Die genauen Konditionen sind von Laufzeiten, individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen und Sicherheiten abhängig. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 30 Jahre, die Zinsbindung bis zu zehn Jahre. In der Anlaufzeit müssen die Kreditnehmer nur Zinsen bezahlen, Tilgungszuschüsse gibt es nicht. Und auch keinen Rechtsanspruch auf die Förderung: Diese steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Für das Programm "Klimafreundlicher Neubau" stehen insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung. Das Baugewerbe hat das neue Programm als völlig unzureichend kritisiert. Die Branche fordert seit dem vergangenen Jahr einen verlässlichen Rahmen, nachdem das damalige Programm für den Neubau energieeffizienter Gebäude Anfang 2022 überraschend gestoppt wurde. Als die Bundesregierung es im vergangenen Frühjahr wieder aufgelegt hat, waren die Fördermittel bereits binnen weniger Stunden erschöpft. Das überarbeite KfW-Programm mit dem Namen "Klimafreundlicher Neubau" war eigentlich ab Januar 2023 geplant, kam aber nun erst zum Frühjahr.
Diese Förderprogramme für gewerblich genutzte Gebäude gibt es
Das KfW-Förderprogramm für Nichtwohngebäude mit der Nummer 299 gilt für den Bau oder den Erstkauf eines neu errichteten Gebäudes. Unterstützung gibt es aber weiterhin auch für das energieeffiziente Sanieren von bestehenden Nichtwohngebäuden (auch von Denkmälern) – dieses Programm hat bei der KfW die Nummer 263.
In diesem Fall müssen die Eigentümer nachweisen, dass die Modernisierung des Gebäudes mindestens zur Effizienzgebäude-Stufe 70 führt. Auch bei diesem Programm gibt es zusätzliche Unterstützung für Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten und für eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Möglich sind bis zu zehn Millionen Euro Kredit und ein Tilgungszuschuss zwischen fünf und 25 Prozent – die Höhe hängt vom erreichten Energiestandard ab. Einen Extra-Tilgungszuschuss von weiteren zehn Prozent gibt es für das Sanieren von sogenannte „Worst Performing Buildings“. Das sind Häuser, die hinsichtlich ihres energetischen Zustands zu den schlechtesten 25 Prozent aller Gebäude in Deutschland gehören.
Den Kredit in diesem Programm gibt es aktuell ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins, wieder spielen individuelle Voraussetzungen eine Rolle für die Konditionen. Und genau wie bei der Neubauförderung gilt: Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Nichtwohngebäude gibt es aber nicht nur über die KfW-Kredite, sondern es existieren auch zahlreiche Förderprogramme vom Bund, den Bundesländern und auch von Kommunen – hier lohnt es sich, je nach Standort der Immobilie genauere Informationen einzuholen. Nichtwohngebäude energetisch zu ertüchtigen, rechnet sich häufig schneller als bei Wohngebäuden, weil gewerblich genutzte Bauten durch Größe und Nutzung einen deutlich höheren Energieverbrauch haben. In Deutschland geht ein gutes Drittel des Energieverbrauchs von Gebäuden auf Nichtwohngebäude zurück.
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