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FF 7/2012, Bericht über das Forum Güterrecht 2012:

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Eine Zwischenbilanz nach Inkrafttreten der Reform

Eine gerechte Berücksichtigung von Schuldenabbau, Schutz vor Vermögensmanipulation und eine Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes, das sollte die Güterrechtsreform von 2009 leisten. Ob sie das geschafft hat und welche Probleme in der Praxis bisher aufgetreten sind und, vor allem, ob die Ausgestaltung des Güterrechts der gesellschaftlichen Realität angemessen ist, wurde auf dem "Forum Güterrecht" erörtert. Eingeladen hatte der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und knüpfte damit an ein früheres Forum an, welches 2010 das damals neue Unterhaltsrecht unter die Lupe genommen hatte.

Führt unser gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft wirklich dazu, dass die ökonomisch Schwächeren ausreichend an dem ehelich geschaffenen Vermögen teilhaben? Oder sollten wir der Errungenschaftsgemeinschaft den Vorzug geben, wie es viele andere in Europa machen? Diese Fragen stellte Eva Becker, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, zu Beginn der Veranstaltung. Antworten erwartete sie gemeinsam mit mehr als 200 interessierten Teilnehmern aus Praxis, Politik und Wissenschaft von namhaften Referentinnen und Referenten.

"Mit der Liebe – oder was man dafür hält – fängt bekanntlich das Desaster an", so leitete Dr. Meo-Michaela Hahne ihren Vortrag ein. Die Vorsitzende Richterin des XII. Senats am Bundesgerichtshof widmete sich unter der etwas zweideutigen Überschrift "Bedarf der Zugewinn der Zuwendung?" dem Thema, wie Zuwendungen der Ehegatten untereinander unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden müssen. Bei vereinbarter Gütertrennung ist ein Ausgleich vorgesehen, falls das Treu und Glauben gebieten. Wenn zum Beispiel beide Eheleute ein Grundstück erwe...

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