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Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 2 Einleitendes Statement

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Um das beiderseitige Interesse und Ziel der Nachhaltigkeitsoptimierung innerhalb des Mietgegenstands zu bekunden, sollte am Anfang jedes grünen Mietvertrags ein einleitendes Statement stehen. Darin werden

  • das beiderseitige Bewusstsein für die ökologischen, ökonomischen (im Hinblick auf Nachhaltigkeitsmaßnahmen) und sozialen Nachhaltigkeitskriterien festgehalten,
  • die Zielsetzungen und Beteiligungen an Umweltinitiativen definiert sowie
  • die Revision der Nachhaltigkeitsziele bei zukünftigen Zielsetzungsänderungen niedergeschrieben.

Das einvernehmliche Bewusstsein beider Mietvertragsparteien zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung des Gebäudes, der Mietfläche sowie der Außenanlagen ist besonders relevant, wenn bisher noch keinerlei Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Gebäude, auf den Miet- und Außenflächen oder im operativen Betrieb umgesetzt wurden. Ziel ist es, dass Vermietende und Mietende sich dem Thema Nachhaltigkeit bewusst werden und aktiv darauf hinarbeiten bzw. sich bemühen, die im grünen Mietvertrag festgehaltenen Vorgaben zu befolgen. Darüber hinaus kann festgelegt werden, ob es sich bei dem grünen Mietvertrag um verpflichtende oder Bemühungsklauseln handelt.

Die Zielsetzung (Kap. 2.1) gibt den Rahmen der weiteren Green-Lease-Klauseln vor und umfasst konkrete Reduktions- und Zwischenziele zur Energie- und CO2-Einsparung. Da sich die regulatorischen Vorgaben, aber auch die Zielsetzungen von Umweltinitiativen stetig anpassen, sollte eine Revisionsklausel eingefügt werden (Kap. 2.2). Diese stellt sicher, dass der grüne Mietvertrag bei möglichen Nachverhandlungen stets aktuellen Vorschriften und Zielsetzungen entspricht.

2.1 Zielsetzung

Die Zielsetzungen im "Einleitenden Statement" dienen der Orientierung für die Vertragsparteien und geben den Rahmen der weiterführenden Green-Lease-Klause...

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