Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber
Weder können die Argumente für Haustiere am Arbeitsplatz dazu herangezogen werden, dass dem Wunsch danach unbedingt zu entsprechen wäre, noch führen die kritischen Punkte dazu, dass der Aufenthalt von Haustieren im Betrieb auf keinen Fall zuzulassen wäre.
Es bleibt eine Einzelfallentscheidung des Arbeitgebers, die dieser unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten zu treffen hat. Ob die Frage im engeren juristischen Sinn mitbestimmungspflichtig ist, ist arbeitsrechtlich nicht eindeutig geklärt. Es ist aber unbedingt empfehlenswert, bei der Entscheidung auf einen möglichst breiten Konsens im Unternehmen zu achten.
Zu berücksichtigen ist, dass für jedes mitgebrachte Tier eine einzelne Entscheidung getroffen werden muss, obwohl in einer solchen Frage ein grundsätzlicher Gleichbehandlungsgrundsatz gelten sollte. Schließlich können die Umstände an jedem Platz andere sein und letztlich ist auch z. B. nicht jeder Hund von seinem Wesen und seinen Bedürfnissen gleichermaßen geeignet, "Bürohund" zu werden.