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Konzernabschluss / 2.2.3 Nicht über Stimmrechte gesteuerte Unternehmen (structured entities)

Dr. Norbert Lüdenbach
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Ohne den Begriff der special purpose entities (SIC-12) bzw. der structured entities (IFRS 12) zu verwenden, unterscheidet IFRS 10.B16 ff. gleichwohl zwischen Unternehmen, die aufgrund ihres breiten Aktivitätsspektrums fortlaufender Entscheidungen bedürfen und deshalb in der Regel nur über Stimmrechte oder vergleichbare Rechte kontrolliert werden können, und solchen Unternehmen, die wegen ihres engen, meist im Gründungsakt prädeterminierten Aktivitätsspektrums (Autopilot) wenig fortlaufender Entscheidungen bedürfen und deshalb in der Regel nicht (allein) über Stimmrechte u. Ä. beherrscht werden können.

Vor allem wenn ein Unternehmen der zweiten Kategorie zuzurechnen ist, soll die Beurteilung der Beherrschung folgende Faktoren berücksichtigen:

  • Zweck und Struktur des Unternehmens,
  • praktische Fähigkeit des Investors, die relevanten Aktivitäten zu bestimmen,
  • spezielle Beziehungen zwischen den beiden Unternehmen,
  • das Ausmaß, in dem der Investor Ergebnisvariabilitäten (Risiken und Chancen) aus dem untergeordneten Unternehmen ausgesetzt ist.

Gefordert ist eine auf diesen Faktoren beruhende Gesamtbeurteilung. Ähnlich verlangte schon SIC-12.9 "eine Beurteilung unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Faktoren". In der Auslegungs- und Anwendungspraxis wurde dies jedoch weitergehend vernachlässigt. Von vier Faktoren – Geschäftstätigkeit entsprechend den Bedürfnissen des Berichtsunternehmens, in wirtschaftlicher Betrachtung Entscheidungsmacht, Mehrheit der Chancen, Mehrheit der Risiken – wurden nur die beiden letzten berücksichtigt. Der nachvollziehbare Grund hierfür war die (scheinbar) unterschiedliche Trennschärfe der Anforderungen. Im Vergleich zu dem quantifizierbaren Kriterium der Risiko- und Chancenmehrheit (> 50 %) erschienen die beiden anderen Faktoren (stärker) ermessensbeh...

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