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Leasing im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG / 3.3 Einzelfragen

Prof. Dr. Stefan Müller
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3.3.1 Zuständigkeit für die Zurechnung des Leasinggegenstandes im Besteuerungsverfahren

 

Rz. 30

Das für den Leasinggeber zuständige Finanzamt befindet im Rahmen des Besteuerungsverfahrens einschließlich des Investitionszulageverfahrens darüber, ob der Leasinggegenstand dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. Die Beurteilung der Zurechnungsfrage durch das für den Leasinggeber zuständige Finanzamt hat somit grundsätzlich Vorrang gegenüber einer vom Finanzamt des Leasingnehmers gegebenenfalls vertretenen anderweitigen Auffassung.

Hat das für den Leasingnehmer zuständige Finanzamt im Ausnahmefall ernsthafte Bedenken gegen die Entscheidung des für den Leasinggeber zuständigen Finanzamtes und können diese Bedenken zwischen den beteiligten Finanzämtern nicht ausgeräumt werden, hat das für den Leasingnehmer zuständige Finanzamt die zuständige Oberfinanzdirektion zu beteiligen, die sodann die Entscheidung trifft.

3.3.2 Maßgebende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei Leasing-Verträgen

 

Rz. 31

Die Zurechnung des Leasinggegenstands ist unter anderem abhängig von der Dauer der Grundmietzeit im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstands. Bei Leasing-Verträgen mit Kaufoption ist daneben das Verhältnis des vorgesehenen Kaufpreises zum Buchwert des Leasinggegenstands bzw. bei Verträgen mit Mietverlängerungsoption das Verhältnis der Anschlussmiete zum Wertverzehr des Leasinggegenstands unter Berücksichtigung seines Buchwerts maßgebend. Bei der Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der Ermittlung des Buchwerts auf der Basis der linearen Absetzungen für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich die Festlegungen in der amtlichen AfA-Tabelle maßgebend, die im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Leasinggegenstands durch den Leasinggeber gilt. Wird nach der Anschaffung oder Herstellung des Leasinggegenstands durch den Leasinggeber und nach Abschluss des Lea...

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