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Mobiltelefon, verbilligte Abgabe an Kunden

Michael Winter, Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Rabatt für das Mobiltelefon
  • Rechnungsabgrenzung
  • Ergänzungsbilanzen

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Passive Rechnungsabgrenzung 0990 3900   Rechnungsabgrenzungsposten
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0480 0670   Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
         

So kontieren Sie richtig!

Erwirbt ein Unternehmer ein Mobiltelefon zum ermäßigten Preis, weil er bei dem Anbieter eines Mobiltelefonnetzes einen Zweijahresvertrag abschließt bzw. seinen Vertrag um weitere zwei Jahre verlängert, hängt die steuerliche Beurteilung davon ab, ob es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt. Der Anbieter muss den Rabatt als passiven Rechnungsabgrenzungsposten in seiner Bilanz erfassen, soweit der Rabatt unter dem Einkaufswert liegt. Er bucht auf das Konto "Passive Rechnungsabgrenzung" 0990 (SKR 03) bzw. 3900 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Forderung an passive Rechnungsabgrenzung

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung der Provisionseinnahmen des Service Providers

Herr Huber ist Service-Provider. Das heißt, er schließt mit Mobilfunknetzbetreibern sogenannte Dienstleistungsverträge ab. Danach schließt er im Namen und für Rechnung des Mobilfunknetzbetreibers mit den Kunden Verträge ab. Für diese Tätigkeit erhält er vom Mobilfunknetzbetreiber eine Provision (Kundengewinnungsprämie, Werbekostenzuschuss). Pro Kunde erhält er einen Betrag von 30 EUR zuzüglich 5,70 EUR Umsatzsteuer. Herr Huber rechnet 10 Vermittlungen ab und bucht wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 357 8519/4569 Provisionsumsätze 19 % USt 300
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 57

Diese Provision ist beim Mobilfunknetzbetreiber sofort abziehbarer Aufwand (= Werbekosten) und beim Service-Provider nicht abzugrenzender Ertrag, weil ...

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